Hallo Küstenjunge79,
ich war bis gestern in Urlaub, deshalb erst heute:
Hinweis: Ich erteile hier keine steuerliche Beratung, diese sind im Forum nicht zulässig. Also im Ernstfall bitte bei einem Steuerberater bzw. beim Notar kundig machen.
Eine Schenkung bzw. Kauf zu einem symbolischen Wert (gemischte Schenkung) macht das Finanzamt nicht mit! Es wird immer den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Man kann zwar ein Gegengutachten erbringen, aber sehr große Abschläge, z.B. durch Verrechnung von Eigenleistungen, sind kaum zu erzielen! Steht das Haus bei Schenkung bereits, wird Schenkungssteuer für das bebaute Grundstück fällig.
Ein nicht verheirateter Lebenspartner hat nur einen Freibetrag von 20.000,-- Euro bei der Schenkungssteuer, für den übersteigenden Wert fallen 30 % Steuern an!!!
Der steuerlich günstigste Fall ist wahrscheinlich: Das unbebaute Grundstück gemeinsam kaufen, auch wenn nur ein Partner zahlt. Für Ihre Hälfte des Grundstücks könnte bei Bedarf eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart werden, sollte die Partnerschaft bis zum Hausbau scheitern (Unbedingt den Notar fragen). Dann fällt lediglich Grunderwerbsteuer für den Grundstücks-Kaufpreis an. Dieser beträgt in den meisten Bundesländern noch 3,5 % vom Kaufpreis.
Da Sie offensichtlich das Grundstück nicht sofort bebauen wollen, schließen Sie nachfolgend einen Bauträger- oder Architektenvertrag (ohne Notar) ab, bzw. bauen in Eigenleistung. Dann fällt für das Bauwerk keine Grunderwerbsteuer an (Unbedingt Steuerberater fragen).
Den finanziellen Teil können Sie mit Ihrer Partnerin im Innenverhältnis bzw. gegenüber der finanzierenden Bank regeln. Oder beizeiten heiraten! Dann haben Sie einen Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 500.000,-- Euro und GrErwSt. fällt nicht an!!!
Freundliche Grüße
Monika19