Abkauf hälftiger Anteil am Grundstück des Partners

hallo ,

bei uns steht ein grundstückskauf an. es ist nur derzeit die frage, ob meine lebensgefährtin es allein kauft oder ich mich jetzt schon daran beteilige oder später. da wir noch nicht allzu lange zusammen sind, würde ich erst gern zu einem späteren zeitpunkt ihr die hälfte abkaufen. wäre das der steuerlich ungünstigste fall? welche steuern berechnet das finanzamt in diesem fall? wenn sie mir die hälfte schenkt oder wir einen symbolischen preis vereinbaren und ich mich für das zu bauende haus mit einer gewissen mehrsumme (hältiger preis des jetzigen kaufpreises z.b.) beteilige? fällt dann schenkungssteuer an? und grunderwerbsteuer? wenn ja, zu welchem prozentsatz?

grüße

Hallo,
Fall Sie heiraten, haben Sie steuerlich keine Probleme. Sowohl bei der Scheckungssteuer als auch bei der Grunderwerbsteuer gibt es ausreichende Freibeträge.
Sollten sie mitfinanzieren, müssten Sie sich zur Sicherheit eine Grundschuld eintragen lassen.
mfG.
Kajobo

Hallo,

danke für die schnelle rückantwort. meine vorstellung wäre die:

wenn es gut läuft und wir uns in zukunft auch verstehen, dann würden wir einen „grundstücksüberlassungsvertrag mit auflassung“ machen, mit dem mir ihr hälftiger anteil übertragen wird. der wert der hälfte des grundstücks dürfte dann den jetzigen freibetrag i.h.v. 20.000,- € auch nicht überschreiten. (jetziger kaufpreis mit makler- und sonstigen kosten: 33.000,- €). auf dem grundstück wollen wir das haus abreißen, was mit einer gewissen wertsteigerung verbunden ist. würde das finanzamt diese berücksichtigen, sodass der freibetrag eventuell nicht ausreicht?
im gleichen zuge würde ich ihr 20.000,- € schenken - womit keine schenkungssteuer anfallen dürfte.
oder wäre das ein „verbotenes umgehungsgeschäft“ (wenn es sowas in diesem zusammenhang überhaupt gibt)?

grüße

Hallo,
Das Übertragen der Hälfte des Grundstücks kann durch einen Kauf- oder Schenkungsvertrag geschehen.
Da Sie ja für die Hälfte des Grundstücks den Gegenwert gegeben wollen, würde ich einen Kaufvertrag -wegen der Grunderwerbsteuer bedingten (Heirat) abschliessen.
Die Auflassung kann auch schon beurkundet werden, ohne Bedingung. Den Antrag an das Grundbuchamt soll dann erst gestellt werden , wenn geheiratet worden ist.
Als Sicherheit könnte sofort eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch für Sie eingetragen werden.
mfG.
Kajobo

Hallo,

erst einmal kann ich Dir nur als Privatpersonantworten… Also mit gefährlichem Halbwissen.

Das schlimmste, was Du amchen kannst ist, wenn Du das Grundstück nicht mit kaufst und dafür Geld ins Haus steckst… dann gehst Du im Ernstfall leer aus, denn wer im Grundbuch steht, dem gehört alles…

Schenkung etc geht alles, ist aber immer mit Gebühren verbunden, die nur unnötig den Staat reich machen.
Beim Kauf muss man 3,5 % des Kaufpreises an Grunderwerbssteuer bezahlen. Würdest Du später von Deiner Lebensgefährtin einen Teil abkaufen, musst Du nochmal die 3,5 % auf diesen Teil bezahlen…

Also irgendwie ist das alles murks.

Generell sollte man sich doch aber vor so einer lebenslangen Investition einig darüber sein, es entweder gemeinsam zu machen oder die Finger davon zu lassen, auch wenn die Gelegenheit vielleicht gerade günstig ist.
Auch erst einmal nur das Grundstück zu kaufen geht meist in die Hose, da man an der einen Finanzierung ca. 5-10 Jahre zahlt (vorausgesetzt Deine Lebensgefährtin kriegt den Kredit überhaupt allein)und irgendwie will man da ja schon fertig sein mit Haus bauen.

Wenn Du schon überlegst und zögerst, dann ist es wohl nicht das richtige…sagt die Erfahrung.

LG Kathrin

Hallo Küstenjunge79,

ich war bis gestern in Urlaub, deshalb erst heute:

Hinweis: Ich erteile hier keine steuerliche Beratung, diese sind im Forum nicht zulässig. Also im Ernstfall bitte bei einem Steuerberater bzw. beim Notar kundig machen.

Eine Schenkung bzw. Kauf zu einem symbolischen Wert (gemischte Schenkung) macht das Finanzamt nicht mit! Es wird immer den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Man kann zwar ein Gegengutachten erbringen, aber sehr große Abschläge, z.B. durch Verrechnung von Eigenleistungen, sind kaum zu erzielen! Steht das Haus bei Schenkung bereits, wird Schenkungssteuer für das bebaute Grundstück fällig.
Ein nicht verheirateter Lebenspartner hat nur einen Freibetrag von 20.000,-- Euro bei der Schenkungssteuer, für den übersteigenden Wert fallen 30 % Steuern an!!!

Der steuerlich günstigste Fall ist wahrscheinlich: Das unbebaute Grundstück gemeinsam kaufen, auch wenn nur ein Partner zahlt. Für Ihre Hälfte des Grundstücks könnte bei Bedarf eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart werden, sollte die Partnerschaft bis zum Hausbau scheitern (Unbedingt den Notar fragen). Dann fällt lediglich Grunderwerbsteuer für den Grundstücks-Kaufpreis an. Dieser beträgt in den meisten Bundesländern noch 3,5 % vom Kaufpreis.

Da Sie offensichtlich das Grundstück nicht sofort bebauen wollen, schließen Sie nachfolgend einen Bauträger- oder Architektenvertrag (ohne Notar) ab, bzw. bauen in Eigenleistung. Dann fällt für das Bauwerk keine Grunderwerbsteuer an (Unbedingt Steuerberater fragen).

Den finanziellen Teil können Sie mit Ihrer Partnerin im Innenverhältnis bzw. gegenüber der finanzierenden Bank regeln. Oder beizeiten heiraten! Dann haben Sie einen Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 500.000,-- Euro und GrErwSt. fällt nicht an!!!

Freundliche Grüße

Monika19