Ablauf Zwangsräumung nach Zwangsversteigerung

Hallo,
ich plane, bei einer Zwangsversteigerung (ZVG) ein Einfamilienhaus zu ersteigern. Es liegt der typische Fall vor, dass die jetztigen (zahlungsunfähigen) Eigentümer das Haus bewohnen. Nach Auskunft des ebenfalls bestellten Zwangsverswalters liegen keine Mietverträge vor. Bekanntlich ist der ZVG-Zuschlagsbeschluss gleichzeitig ein Räumungstitel, mit dem ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden kann.

Vorausgesetzt, dass keine soziale Härte (Pflegefall, sehr schwere Krankheit) vorliegt, wie läuft eine solche Zwangsräumung ab? Ich werde viel Geld für das Haus zahlen, so dass ich an praktischen Erfahrungen mit Zwangsräumungen interessiert bin. Man hört immer wieder, dass der Gerichtsvollzieher lediglich einen Stuhl vor die Tür stellt und behauptet, das Haus sei geräumt, woraufhin der Ex-Eigentümer den Stuhl aber wieder hineinstellt und zum Hausbesetzer wird. Im geschilderten Fall sind die Umstände für den Ersteigerer recht günstig. Kann mich der Ex-Eigentümer trotzdem aus meinem Haus aussperren? Danke für Eure Hilfe!

Hallo,

Hallo,

ich plane, bei einer Zwangsversteigerung (ZVG) ein
Einfamilienhaus zu ersteigern. Es liegt der typische Fall vor,
dass die jetztigen (zahlungsunfähigen) Eigentümer das Haus
bewohnen. Nach Auskunft des ebenfalls bestellten
Zwangsverswalters liegen keine Mietverträge vor. Bekanntlich
ist der ZVG-Zuschlagsbeschluss gleichzeitig ein Räumungstitel,
mit dem ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung
beauftragt werden kann.

Vorausgesetzt, dass keine soziale Härte (Pflegefall, sehr
schwere Krankheit) vorliegt, wie läuft eine solche
Zwangsräumung ab? Ich werde viel Geld für das Haus zahlen, so
dass ich an praktischen Erfahrungen mit Zwangsräumungen
interessiert bin. Man hört immer wieder, dass der
Gerichtsvollzieher lediglich einen Stuhl vor die Tür stellt
und behauptet, das Haus sei geräumt, woraufhin der
Ex-Eigentümer den Stuhl aber wieder hineinstellt und zum
Hausbesetzer wird. Im geschilderten Fall sind die Umstände für
den Ersteigerer recht günstig. Kann mich der Ex-Eigentümer
trotzdem aus meinem Haus aussperren? Danke für Eure Hilfe!

richtig. Der Zuschlagsbeschluss ist zugleich der Räumungstitel. Diesen sollte man aber erst nach persönlicher Aufforderung und min 4 Wochen Frist einsetzen.
Dann geht man zum Gerichtsvollzieher und beauftragt die Räumung.
Der Ersteher muss in Vorkasse treten, da die insolventen Bewohner sicherlich nicht zahlungsfähig sind.
Der Gerichtsvollzieher mahnt und fordert auf. Stellt zwei Fristen.
Wenn diese fruchtlos waren kündigt er die Räumung an.
Übrigens gibt es mehrere Gründe für die Sozialklausel, als die oben genannten.
Sollte es dann zur Räumung kommen so wird der Eigentümer gebeten dabei anwesend zu sein, um das Objet direkt nach der Räumung an ihn zu übergeben. So wird auch der o.g. Fall nicht möglich. Zu dem hat der jetztige Bewohner dann andere Probleme, meist ist ein Sozialarbeiter des Sozialamtzes dabei sein um die Obdachlosigkeit zu vermeiden und in ein Wohnheim zu überführen.
Dauer kann gute 6 Monate sein, Kosten je nach grösse des Objektes. 100 m2 Haus kostet um die 8000 EUR vorkasse, später erfolgt die genaue Abrechnung.

Grüße