Hallo,
ich plane, bei einer Zwangsversteigerung (ZVG) ein Einfamilienhaus zu ersteigern. Es liegt der typische Fall vor, dass die jetztigen (zahlungsunfähigen) Eigentümer das Haus bewohnen. Nach Auskunft des ebenfalls bestellten Zwangsverswalters liegen keine Mietverträge vor. Bekanntlich ist der ZVG-Zuschlagsbeschluss gleichzeitig ein Räumungstitel, mit dem ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden kann.
Vorausgesetzt, dass keine soziale Härte (Pflegefall, sehr schwere Krankheit) vorliegt, wie läuft eine solche Zwangsräumung ab? Ich werde viel Geld für das Haus zahlen, so dass ich an praktischen Erfahrungen mit Zwangsräumungen interessiert bin. Man hört immer wieder, dass der Gerichtsvollzieher lediglich einen Stuhl vor die Tür stellt und behauptet, das Haus sei geräumt, woraufhin der Ex-Eigentümer den Stuhl aber wieder hineinstellt und zum Hausbesetzer wird. Im geschilderten Fall sind die Umstände für den Ersteigerer recht günstig. Kann mich der Ex-Eigentümer trotzdem aus meinem Haus aussperren? Danke für Eure Hilfe!