Hallo,
Frage zu Umlage Heizkosten
hab die Abrechnung der Hausverwaltung für die Eigentumswohnung meines Freundes gelesen. Er hat vergangenen Winter bereits mit mir zusammengewohnt und hat- da er Sie nicht verkauft bekommen hat, zunächst leer gelassen. Aufgrund des milden Winters war auch keine Heizung an.
In der Wohnung existieren Wärmemengenzähler, die Wohnung ist aus den 90 er.
Nun soll er prozentual nach der Wohnungsgröße Heizkosten bezahlen.
Ist dies rechtmäßig?
Ist kein Umlageschlüssel teils nach Verbrauch teils nach aufgewendeter Energie für das Gesamthaus anzuwenden?
Heizkosten für Warmwassern werden auch nicht ermittelt.
Kann man widersprechen oder wurde so eine Vereinbarung mal getroffen und gilt bis heute?
Wie ist der Fall wenn die Zähler nicht geeicht sind, wäre dies der einzige Weg einer rechtmäßigen Heizkostenverordnung?