Abschreibung bei Mietshäusern

Guten Abend,

ich würde Folgendes gerne fragen und würde mich sehr freuen, eine Antwort zu bekommen.

Mit unserer Familie bewohnen wir seit 20 Jahren ein Wohnhaus. Nun sind die Kinder außer Haus und wir haben uns eine kleinere Eigentumswohnung gekauft.

Das Wohnhaus soll vermietet werden.

Frage: kann ich in diesem Falle ein Abschreibung für das Wohnhaus gültig machen, obwohl wir schon seit 20 Jahren in diesem Haus wohnen? 

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank schon im Voraus.

Hallo Schorsch1

Abschreibung ist das eine, da laufen Sie Gefahr bei Veräußerung alles wieder auflösen zu müssen. Laufende Kosten würde ich gegenrechen/Mieteinnahme/Aufwand. Abschreibung 2 %. Verkauf zu einem Preis der möglicherweise inflationsbereinigt höher liegt und sie heute noch nicht kennen. Ich würde es lassen.     
Ich bin aber kein ausgewiesener Berater - ich würde einem profesionellen Steuerberater   zu Rate ziehen.
Grüße CPS55

Hallo Cps55,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es kann natürlich schon sein, dass das Wohnhaus nach der Vermietung vielleicht verkauft wird. Trotzdem versteh ich nicht, weshalb ich nicht doch mit der AFA was machen soll.

Einen Steuerberater werde ich natürlich zu Rate ziehen, aber man will ja nicht „dumm“ hingehen.

Der damalige Anschaffunswert war um die 450.000 DM, also ca. 225.000 Euro, ich schätze jedoch einen heutigen Verkaufswert von um die 400.000 Euro.

Ich hoffe noch sehr auf Antworten von euch Spezialisten.

Vielen Dank schon im Voraus
Schorsch 1

Hallo,
ich denke nachdem Du einen Wert des Gebäudes definiert hast ist es auch möglich deinem Finanzbeamten einen Abschreibungsschlüssel zu erklären.

Hallo
Die wirklichen Fachleute werden sich sicher auch noch melden :wink:
Soviel vorab:

obwohl wir schon seit 20 Jahren in diesem Haus wohnen?

das steht der AfA nicht entgegen

Lineare AfA = 2% der Anschaffungs/Herstellungskosten über 50 Jahre
(20 Jahre habt ihr quasi durch die Selbstnutzung schon verbraucht, bleiben also noch 30 Jahre)
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12…

Oft ist bei Selbstnutzung die Ermittlung der Anschaffungs-/Herstellungskosten ein Problem, weil die Unterlagen gar nicht mehr parat sind. Auch spätere Reparaturen/Instandhaltungskosten nicht vergessen!

Steuerberater ist schonmal gut - aber auch Grundwissen Vermietung/Mietrecht sollten vorhanden sein - oder auch hier professionell betreuen lassen. Denn es gibt hier sehr vieles zu beachten und Fehler werden da leicht sehr sehr teuer.

Grüsse Rudi

Veräußerungsgewinn bei Grundstücken
Hallo Schorsch,

mach Dir keine Sorgen um einen eventuellen Veräußerungsgewinn - das Thema ist zwanzig Jahre nach Anschaffung/Herstellung des Objektes sowas von gegessen, dass man es nicht weiter in die Hand nehmen braucht.

Schöne Grüße

MM

Andrer Dampfer
Hallo CPS,

vermutlich bist du auf dem Dampfer „Betriebsvermögen“, der hier keine Rolle spielt.

Im gegebenen Fall spielt das Thema Veräußerungsgewinn genau gar keine Rolle. Einzelheiten dazu in § 23 EStG.

Schöne Grüße

MM

Servus,

da braucht man nichts weiter zu schlüsseln oder zu erklären:

Anschaffungs- und Herstellungskosten
./. Anteil Grund und Boden

= Bemessungsgrundlage AfA

hiervon 2% = AfA p.a.

Die erste Anlage V kriegt eine Anlage, auf der die Beträge dargestellt sind, und geeignete Belege dazu. Und dann läuft die Kiste weiter wie auf Schienen, bis die AfA alle ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen

ich wollte mich nochmals bei Euch melden und mich vielmals bedanken für Eure Hilfe bzw. Tipps.
Vielen Dank,
Schorsch1