Abstandsflächen Bayern

Guten Tag,
ich möchte einen Bauplatz kaufen und wüsste aber gern vorher (ohne bereits einen fertigen Plan) ob ich dort mein Vorhaben umsetzen kann.

Gemäß Bebauungsplan sind lediglich die gesetzlichen Abstandsflächen vorgeschrieben. Habe mir das auch alles angelesen, schlau werde ich trotzdem nicht draus.

Zum Grundstück/geplante Bebauung:
Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet.
1 Seite Nachbargrundstück (Bauplatz)
1 Seite öffentliche Verkehrsfläche (Grünanlage)
1 Seite öffentliche Verkehrsfläche (Stichstrasse - ohne eingezeichnete Strassenbegrenzungslinie)
1 Seite öffentliche Strasse mit eingezeichneter Strassenbegrenzungslinie

Nun die Frage dazu:
Welchen abstand muss ich zu welcher Grundstücksseite jeweils mit Hauptgebäude bzw. Garage einhalten?
Wunsch wäre zumindest die Garage auf die Grundstücksgrenze zu setzen (also Längsseite der Garage, nicht die Einfahrt)

Vielen Dank schon mal

Aufschluss gibt die Landesbauordnung, dort ist alles geregelt. Grenzbebauung ist bis zu einer bestimmten Länge meist möglich - steht aber auch in der LBO.
Ganz sicher geht man mit einer Anfrage beim zuständigen Bauamt.
Gruß florestino