Hallo!
Unser Architekt hat ein Doppelhaus geplant, und ich kann seine Berechnung der Abstandsflächen nicht nachvollziehen. Übersehe ich da etwas, oder liegt hier wirklich ein Fehler vor?
Situation:
Traufhöhe ist 6m, Firsthöhe 10,2m, Dachneigung 38 Grad. Das Grundstück wird nach Bayerischer Bauordnung behandelt (kein Bebauungsplan, Mischbebauung). Die Grenze zum östlichen Nachbarn (ähnliche Haushöhe) soll neu gezogen werden.
Aus der Bauordnung lese ich heraus: notwendige Abstandsfläche ist 1H, wobei hier H = 6m. Ich interpretiere das so: die Wände müssen jeweils zur Grundstücksgrenze 6m Abstand haben, und die Grenze zum östlichen Nachbarn muss so gezogen werden, dass sowohl unser Haus als auch das Nachbarhaus jeweils 6m Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Also:
Grenze – 6m – Haus – 6m --Grenze – 6m – Nachbarhaus
Unser Architekt hat nun einen Plan erstellt, bei dem die Abstände so aussehen:
Grenze – 5,3 m – Haus – 4,8 m --Grenze – 3m – Nachbarhaus
Wie kann das passen? Mach ich da einen Denk- oder Rechenfehler?
Danke!!