(Abwasser)leitungsrecht

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Grundstück wird in mehrere Teile geteilt um dort mehrere (Reihen-, Doppel-)Häuser zu errichten. Und mal weiter angenommen, dass das Ganze von einem Bauträger gemacht wird. Und zu guter letzt noch angenommen, dass nur auf eines der geteilten Grundstücke die städtischen Abwasserleitungen/Kanal führt, weswegen genau dieses eine Grundstück im Grundbuch ein Abwasserleitungsrecht für die Stadt und alle anderen Grundstücke eingetragen hat. Dabei soll noch angenommen werden, dass auf besagtem Grundstück, dass den Kanalanschluss zur Straße („nach unten“) hin hat die Leitungsverteilung „in Form eines Kreuzes“ (Leitung nach „oben“ geht zum Haus auf besagtem Grundstück, die Leitungen nach „links und rechts“ gehen zu den Nachbargrundstücken und die Leitung nach „unten“ geht zur Straße/an das öffentliche Netz) vorgenommen wurde.

Was wäre nun, wenn im Lauf der Zeit eine Beschädigung an einem vom Leitungsrecht betroffenen Kanalanschlüsse (z.B. die für das Grundstück „links“ daneben) auf dem Grundstück mit dem Straßenanschluss auftritt, die erforderlich macht, dort z.B. einen Teil des Kanals zu ersetzen (wobei es sich nicht um den Hausanschluss für diese Grundstück handelt)? Wer müsste in diesem Fall für die Kosten der Erneuerung aufkommen? Würde es sich vor dem Kauf eines solchen Grundstücks lohnen/ist es rechtlich möglich, eine Teilungserklärung für den Kanal zu vereinbaren, die solche Fälle und die Aufteilung der Kosten berücksichtigt?

Vielen Dank schon mal für eure Anworten
Ilsa

Moin,
wenn ich jemand mein Auto gebe, er damit herumfährt und nach einiger Zeit sind die Reifen abgenutzt. Wer zahlt die neuen Reifen?
Bei einem Grundstück ist dies genau so: Der Eigentümer.
Aber genau wie beim Auto, kann ich dies vertraglich auch anders regeln.
Hier würde ich aber vor dem notwendigen Gang zum Notar, zuerst zum Fachanwalt meines Vertrauens gehen und mir einen entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen. Dies ist so eine „Geiz ist geil“-Falle (ich spar mir den Anwalt und gehe gleich zum Notar) die richtig teuer werden kann.

vnA

Hallo vnA,

wenn ich jemand mein Auto gebe, er damit herumfährt und nach
einiger Zeit sind die Reifen abgenutzt. Wer zahlt die neuen
Reifen?

kein schlechtes Beispiel :wink:)

Bei einem Grundstück ist dies genau so: Der Eigentümer.
Aber genau wie beim Auto, kann ich dies vertraglich auch
anders regeln.
Hier würde ich aber vor dem notwendigen Gang zum Notar, zuerst
zum Fachanwalt meines Vertrauens gehen und mir einen
entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen. Dies ist so eine
„Geiz ist geil“-Falle (ich spar mir den Anwalt und gehe gleich
zum Notar) die richtig teuer werden kann.

Dank für den Hinweis. Ich bin voll Deiner Meinung und seh das mit der „Geiz ist geil“-Mentalität genauso (deshalb gibt es in meinem - rein fiktiven Beispiel natürlich - auch noch keine unterschriebenen Notarvertrag, sondern nur einen Entwurf. Von wem müsste dann der in deinem Beispiel erwähnte Vertrag unterschrieben werden (von den Eigentümern der anderen Grundstücke oder vom Bauträger)? Müsste dieser Vertag dann nicht auch dem Grundbuch der einzelnen Grunstücke beigefügt werden?

Viele Grüße
Ilsa

Alle diese Fragen möge der fiktive, potentielle Grundstücksbesitzer bitte an den Anwalt seines Vertrauens richten :wink:

vnA