Hallo zusammen,
mal angenommen ein Grundstück wird in mehrere Teile geteilt um dort mehrere (Reihen-, Doppel-)Häuser zu errichten. Und mal weiter angenommen, dass das Ganze von einem Bauträger gemacht wird. Und zu guter letzt noch angenommen, dass nur auf eines der geteilten Grundstücke die städtischen Abwasserleitungen/Kanal führt, weswegen genau dieses eine Grundstück im Grundbuch ein Abwasserleitungsrecht für die Stadt und alle anderen Grundstücke eingetragen hat. Dabei soll noch angenommen werden, dass auf besagtem Grundstück, dass den Kanalanschluss zur Straße („nach unten“) hin hat die Leitungsverteilung „in Form eines Kreuzes“ (Leitung nach „oben“ geht zum Haus auf besagtem Grundstück, die Leitungen nach „links und rechts“ gehen zu den Nachbargrundstücken und die Leitung nach „unten“ geht zur Straße/an das öffentliche Netz) vorgenommen wurde.
Was wäre nun, wenn im Lauf der Zeit eine Beschädigung an einem vom Leitungsrecht betroffenen Kanalanschlüsse (z.B. die für das Grundstück „links“ daneben) auf dem Grundstück mit dem Straßenanschluss auftritt, die erforderlich macht, dort z.B. einen Teil des Kanals zu ersetzen (wobei es sich nicht um den Hausanschluss für diese Grundstück handelt)? Wer müsste in diesem Fall für die Kosten der Erneuerung aufkommen? Würde es sich vor dem Kauf eines solchen Grundstücks lohnen/ist es rechtlich möglich, eine Teilungserklärung für den Kanal zu vereinbaren, die solche Fälle und die Aufteilung der Kosten berücksichtigt?
Vielen Dank schon mal für eure Anworten
Ilsa