AfA für vermietete Eigentumswohnung

Wenn man eine Neubauwohnung bereits 5 Jahre selbst bewohnt hat und will sie jetzt vermieten, welchen AfA-Satz kann man dann ab Vermietdatum anwenden?

Muß man so tun, als hätte man bereits 5 Jahre abgeschrieben, obwohl dies bei Eigennutzung nicht möglich ist, oder beginnt die degressive oder lineare Abschreibung mit dem Vermietdatum?

ebidavid

Hallo,

ich vermute mal, dass du 5 Jahre abziehn musst. In Deutschland gibt es zur Zeit nur lineare Abschreibung über für gewöhnlich 50 Jahre bei Gebäuden. Frage mal deinen bzw. einen Steuerberater. Er kann dir dies genau sagen.

Grüße

Thomas

Servus Thomas,

schau Dir mal § 7 Abs 4 und 5 EStG an und entscheide, ob Du Deinen Standpunkt aufrecht erhalten willst, es gäbe derzeit in D nur 2% AfA linear bei Gebäuden:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

Schöne Grüße

MM

Hab nicht alles gelesen, aber vor der Sanierung von meinem Haus mußte ich auch steuerlichen Gründen einen Sanierungsvertrag mit der Stadt unterschreiben, da das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt.

Was das steuerlich heißt, kann ich dir bald sagen, wenn ich beim Steuerberater war. Da die steuerliche Geschichte nicht der Hauptaugenmerk war, kümmere ich mich erst jetzt darum.

Grüße

Thomas