Alte Bebauung auf Grundstücksgrenze

Das elterliche Haus wurde 1960 einvernehmlich auf einer Grundstücksgrenze gebaut.
Nun habe ich das Haus isolieren lassen, jedoch nicht auf der Seite zum Nachbargrundstück, da die Eigentümerin bei einer zukünftigen Bebauung einen Verlust ihrer Grundstücksgröße durch die dicke der Dämmschicht befürchtete.
Um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden blieb diese Außenwand nicht isoliert.

Vor vielen Jahren hat die Nachbarin auf ihrem Grundstück Erdreich aufgeschüttet (Hanglage), so dass nun Teile des früheren Erdgeschosses einen „Souterrain“-Charakter haben. Nun entdeckte ich, dass sich an dieser Wand im Haus eine Vielzahl von Wassertropfen bilden. da die Wand sehr feucht ist.
Meine Mutter hatte dies nie bemerkt, da die Wand möbliert war.

Kann ich rechtlich den Nachbarn nun dazu bewegen, eine Einwilligung für eine Drainage und Isolation zu geben ?!? Die Erdreichaufschüttung besteht schon seit vielen Jahren, und ob diese Niveau-Anhebung Genehmigungspflichtig war/ist, weiß ich auch nicht.
Besteht eventl. sogar ein Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn die Erdreichaufschüttung vor 20 Jahren erfolgt ist ?!?

Ich bitte um einen Rat, ob ich auch evtl. gegen den Willen der Nachbarin Recht auf Drainage und Isolation habe.

Vielen Dank
Günter Nolden