Alte von Hypothek von Oma soll ausgetragen werden

Hallo!
Folgender Fall eines Bekannten:Er erhielt die Tage einen Anruf von einem Notar, der ihm mitteilte, daß er von ihm eine Unterschrift für ein Hausverkauf benötigt.

Das Haus gehörte seiner verstorbenen Oma und Sie hat es vor ca. 20 Jahren verkauft. Letztes Jahr ist Sie verstorben und er ist dann noch auf 8000€ Renovierungskosten sitzen geblieben, die der jetzige Besitzer des Hauses von ihm einforderte.

Nun soll das Haus verkauft werden. Dabei haben die Vertragsparteien wohl im Grundbuch festgestellt, daß noch eine Hypothek zugunsten seiner Oma (er ist der Erbe, da seine Eltern bereits verstorben sind)vorhanden war.
Natürlich möchten die Vertragsparteien bei Verkauf ein sauberes Grundbuch.

Nun meine Frage: Zur Unterschrift können Sie ihn ja wohl nicht so ohne weiteres Auffordern?

Gibt es sowas wie einen Kostenkatalog, da er diese Unterschrift bestimmt nicht umsonst machen würde ( wie gesagt, der nette Besitzer wollte ja auch unbedingt sein Geld für die Renovierung und hat nichts am Haus seitdem gemacht).

Hoffe es ist verständlich, was meine Frage anbetrifft.

Gruss,

Oli

Hallo Antikfan,

Hoffe es ist verständlich, was meine Frage anbetrifft.

Das ist es für mich nicht.

Das Haus gehörte seiner verstorbenen Oma und Sie hat es vor
ca. 20 Jahren verkauft. Letztes Jahr ist Sie verstorben und er
ist dann noch auf 8000€ Renovierungskosten sitzen geblieben,
die der jetzige Besitzer des Hauses von ihm einforderte.

Was haben der „jetzige Besitzer“ und die Forderung von 8000 € mit dem Hausverkauf zu tun?

Nun soll das Haus verkauft werden.

Wann wurde das Haus verkauft? Vor 20 Jahren oder jetzt?

Dabei haben die
Vertragsparteien wohl im Grundbuch festgestellt, daß noch eine
Hypothek zugunsten seiner Oma (er ist der Erbe, da seine
Eltern bereits verstorben sind)vorhanden war.

Wie sieht die Hypothek aus? Zu wessen Gunsten ist sie eingetragen? Zu Gunsten der Oma oder zu Gunsten einer Bank?

Natürlich möchten die Vertragsparteien bei Verkauf ein
sauberes Grundbuch.

Wer sind nun die Vertragsparteien? Doch wohl der/die Erben/n der Oma und der Erwerber.

Nun meine Frage: Zur Unterschrift können Sie ihn ja wohl nicht
so ohne weiteres Auffordern?

Wer soll zur Unterschrift aufgefordert werden? Der/die Erbe/n der Oma? Gerade diese Person/en sollten daran interessiert sein, zu verkaufen. Damit sollten sie auch stark daran interessiert sein, zu einem sauberen Grundbuch zu kommen. Und damit auch die nötigen Unterschriften zu leisten

Gibt es sowas wie einen Kostenkatalog, da er diese
Unterschrift bestimmt nicht umsonst machen würde ( wie gesagt,
der nette Besitzer wollte ja auch unbedingt sein Geld für die
Renovierung und hat nichts am Haus seitdem gemacht).

Üblicherweise zahlt der Erwerber die gesamte Sache. Oder man einigt sich irgendwie. Nochmal: gerade der/die Verkäufer sollten an der Löschung stark interessiert sein.

Und was hat jetzt der Besitzer wieder damit zu tun? Ist er auch der Erwerber?

Wer will hier auf wen Druck ausüben?

vielleicht formulierst Du das Problem nochmal neu.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Versuche mal alles genauer zu beschreiben:

Also das Haus wurde vor 20 Jahren verkauft und die Oma lebte seitdem darin. Sie ist letztes Jahr verstorben. Die Hypothek war zu Ihren Gunsten, hatte was mit dem Kaufpreis zu tun, der in Monatlichen Raten abgegolten wurde.

Nach dem Tod der Oma verlangte der Besitzer, der das Haus vor 20 Jahren gekauft hat, daß das Haus bei übergabe renoviert wird (stand im Mietvertrag der nach dem kauf gemacht wurde so drin, Oma hat natürlich nie was renoviert, daher die knapp 8000€ Renovierungskosten).

Es wurde halt vergessen, nach Ablauf aller Zahlungen den Grundbucheintrag zu löschen.

Nun war halt die Frage, ob man als Erbe der Oma einen Gewissen „Ablösebetrag“ für die Löschung des Grundbucheintrags verlangen könnte. Da mein Bekannter dem Hausbesitzer ja schon netter weise von seinem Geld (Oma hatte leider nicht mehr sehr viel Geld aufm Konto) 8000€ abdrücken durfte.

Schwer zu umschreiben, aber ich hoffe es wird so verständlicher.

Gruss,

Oli

Unfug !?!
Hi,

Dein Bekannter sollte aufpassen, dass er nicht auf einmal weitere Kosten am Backen hat.
Eine Zustimmung zur Löschung der Grundschulden kann m.W. auch eingeklagt werden. Und die Klage würde Dein Bekannter verlieren und somit müsste er dann auch alle Kosten tragen, die Klagebedingt angefallen sind.

Mal ne Frage: Was soll denn das? Auch ich würde auf die Renovierungskosten bestehen. Wer das Erbe antritt, bekommt alles…Vermögen und Verpflichtungen! Und der Besitzer des Hauses hat ganz klare Vereinbarungen getroffen, die der Erbe zu tragen hat!
Wärst Du anders?

Hingehen, unterschreiben und sich evtl. die Kosten erstatten lassen (Fahrtkosten). Fertig!

Hallo!

Mal zur Erklärung der Renovierung: Haus wurde unrenoviert verkauft und 20 Jahre halt nichts drann gemacht( so nach dem Motto: Können wir ja alles machen wenn die Oma das zeitliche segnet).
Bei Auszug oder Tod des Mieters finde ich es persönlich als Abzocke, die Wohnung in einem besseren Zustand zurückzuverlangen als sie bei Kauf bzw. Mietbeginn war. So werden aber leider immer Mieter abgezockt, die sich nicht 100% mit Mietverträgen auskennen bzw. beschäftigen so wie etwa die 85 Jährige Oma ( deshalb hab ich auch ein eigens Haus, würde nie zur Miete Wohnen!).
Als Vermieter würde ich auch sagen: Renovierung bei Einzug, vieleicht gefällt ja dem Neuen Mieter die Wandfarbe oder das Super Laminat nicht und er pinselt das soeben neu gemachte schön wieder alles über.

Nur so als Denkanstoss…

Gruss,

Oli

Hallo!

Mal zur Erklärung der Renovierung: Haus wurde unrenoviert
verkauft und 20 Jahre halt nichts drann gemacht( so nach dem
Motto: Können wir ja alles machen wenn die Oma das zeitliche
segnet).

Wer ist „wir“ in diesem Fall?

Bei Auszug oder Tod des Mieters finde ich es persönlich als
Abzocke, die Wohnung in einem besseren Zustand
zurückzuverlangen als sie bei Kauf bzw. Mietbeginn war.

Wenn es eine Klausel im MIETvertrag war, kann man sicher prüfen lassen, ob diese Klausel gültig war oder nicht. Das hätte man aber schon machen lassen sollen, als der Vermieter mit der Forderung kam, die Wohnung zu renovieren.

Wenn es eine Klausel im KAUFvertrag war, nun, dann ist es keine Abzocke, auf etwas zu bestehen, was einmal zugesichert war.

So
werden aber leider immer Mieter abgezockt, die sich nicht 100%
mit Mietverträgen auskennen bzw. beschäftigen so wie etwa die
85 Jährige Oma

Das verstehe ich nicht. Mit dem Renovierungswunsch trat der Vermieter ja an den Erben heran, und der war keine 85jährige Oma und hätte das prüfen lassen können. Oder war die Oma 85, als sie den Mietvertrag unterschrieben hat? Oder hat sie kurz vor dem Tod (mit 85) die Renovierung zugesichert?

Irgendwiue verstehe ich die ganze Geschichte nicht …

Gruß,
Max

Hallo!
Eine bitte: Es geht hier nicht um die 8000€ Renovierungskosten!!! Das wurde alles letztes Jahr über Anwalt geklärt!!!

Es ging hier nur um diesen Grundbucheintrag der gelöscht werden sollte und den mein Bekannter nicht Kostenlos machen möchte.

Ich weiß, anscheinend sind alle Mieter immer im Recht, aber die Gesammt Geschichte die mit diesem Fall zusammenhängt, könnte Aktenordner füllen und es soll hier Niemand Partei für jemanden übernehmen!

Ich würde diese Unterschrift jedenfalls nicht kostenlos geben, da meine zeit mir zu Kostbar und Teuer ist!!

Gruss,

Oli

Hallo!

Eine bitte: Es geht hier nicht um die 8000€
Renovierungskosten!!! Das wurde alles letztes Jahr über Anwalt
geklärt!!!

Warum erwähnst Du sie dann überhaupt?

Es ging hier nur um diesen Grundbucheintrag der gelöscht
werden sollte und den mein Bekannter nicht Kostenlos machen
möchte.

Wenn der Grundbucheintrag wirklich nur „vergessen“ wurde, könnte man ihn vermutlich per Gericht dazu zwingen, seine Zustimmung zu geben.

Gruß,
Max