Anbau an eine Doppelhaushälfte - Entschädigung

Hallo wer-weiss-was-Community!
Der Eigentümer des einstöckigen Anbaues (Bungalow) an mein zweistöckiges Haus, möchte diesen abreißen und ein gleich großes Gebäude an mein Haus anbauen.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, nur wie läßt man sich sowas entschädigen; sprich, was soll man dem Bauträger dafür abnehmen?

Ich habe schon gegoogelt und alles mögliche zu den Rechtsgrundlagen gefunden, aber nichts zu einer möglichen Summe zur Entschädigung, die z. B. in einem Forum aus eigenen Erfahrungen gepostet wurde.

Hat hier jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gemacht? Was ist möglich €100,-, €1.000,-, €10.000,-, noch mehr, oder gar gar nichts?

Danke und Gruß
Thomas

Hallo,
Das hängt von vielen Faktoren ab, zB:
Was steht im Grundbuch in Abt.2(Dienstbarkeiten)?
Welche Himmelsrichtung wird zugebaut?
Würden vorhandene Fenster zugebaut?
Wie wird der Dach(Rinnen)Anschluss hergestellt und wer haftet?
Wie sollen Fragen zur späteren Optik geregelt werden?
Wer bezahlt welche Dämmung zwischen den Haushälften?
Das sind nur einige Fragen, die m.E. Geklärt werden sollten. Was das Finanzielle angeht, so hängt dies natürlich u.a. Von den o.a. Faktoren und auch von der in Fage stehenden Bausumme ab. Bei Baukosten von 100.000€ wird niemand 10.000€ Entschädigung zahlen, bei 500.000€ möglicherweise schon. Also -Verhandlungssache.

Hallo,
genau, Verhandlungssache.

Aber genau damit habe ich ein Problem, mit welchen Summen hier so hantiert wird.
Niemand in meinem Bekanntenkreis hat hier Erfahrung.

Zugebaut wird nichts.

Es soll an die östliche Giebelwand meines Wohneigentums einfach ein Bürogebäude angebaut werden, dass die Form und Art meines Hauses aufnehmen soll, jedoch ca. 3-4 x so groß wird.

Schön das Sie mich ausgesucht haben,
jedoch kann ich diese Frage nicht beantworten da die eine juristische Frage ist. Bitte ragen sie einen Anwalt. Im Rahmen einer Erstberatung müsste dies sogar ohne Kosten ablaufen.
Freundlichen Gruß

Hallo Thomas,
die Frage verstehe ich nicht ganz. Wer soll wo für entschädigt werden? Oder meintest Du wie teuer teuer so ein Anbau sein kann?
Der Eigentümer kann doch auf seinem Grundstück ein Gebäude errichten, wenn es nach dem bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Gruß Britta

Hallo,
natürlich darf er auf seinem Grundstück bauen, was das Bauamt genehmigt.

Nur eine Genehmigung für den Anbau direkt an mein Haus bedarf es meiner Erlaubnis.

Wenn an einem Wohnhaus ein ca. 3-4 mal so graoßes Bürohaus direkt angebaut werden soll, so ist das ein massiver Eingriff in das laut Baurecht definierte Rücksichtnahmegebot. Und das soll bezahlt werden.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,
leider entzieht es sich meiner Kenntnis, ob man dafür eine Entschädigung überhaupt verlangen kann. Ich weis nur, daß man als Nachbar wohl eine Zustimmung zu dem Neubau geben muß - und wenn nicht, weis ich nicht welche Wege man dann „gehen“ könnte.
Ich hoffe, daß ich ein bischen helfen konnte.
Gruß Britta

Da kann ich Dir leider nicht verbindlich helfen. Aus meinem Gefühl heraus würde ich aber bei einem guten Nachbarschaftsverhältnis auf eine Entschädigung verzichten. Du hast ja weder Mehraufwendungen noch Beeinträchtigungen durch den Neubau. Du solltest aber beim Bauantrag und dem Genehmigungsverfahren wachsam sein, das auch wirklich das gebaut wird, was dein Nachbar Dir erzählt hat.
M.f.G

Naja, mit einem 4 mal so großem Bürohaus direkt an der Giebelwand, das dann auch noch nach hinten 4-5 Meter weiter heraus ragt, hat man
a) kein nachbarschaftliches Verhältnis und
b) schon eine enorme Beeinträchtigung, da dieses Haus so uns die ganze Morgensonne „klaut“.

Zudem gewinnt der Bauträger ca. 200qm Bürofläche, wenn er an meine Giebelwand anbauen darf. Damit erwirtschaftet er pro Jahr locker € 20.000,- bis 30.000,- an Mieteinnahmen.

Da geht nun wirklich nichts kostenlos.

Hallo Thomas,
die von Dir gemachten Angaben sind recht gering, um eine konkrete Aussage zu treffen.

Ich gehe davon aus, dass ein grundbuchliches Nachbaschaftsbaurecht eingetragen ist, dass eine Grenzbebauung überhaupt möglich ist.

Somit regelt sich die Neubebauung des Nachbarn ausschliesslich nach der zuständigen Landesbauordnung.

Eine offizielle Entschädigung ist hierbei nicht vorgesehen.

Bestimmte bauliche Massnahmen würden die zu einer Einsprache gegen das geplante Projekt berechtigen, die den Neubau verzögern würden, solange bis eine Einigung oder eine Anpassung des Projektes erfolgte.

Hier wäre der einzige Ansatz für eine Entschädigung die allerdings eine Aussagekräftige Begründung erfordern würde.

Ich hoffe Dir mit den kurzen Worten weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen
A. Linde

Holla, das sind ja mal paar Zahlen. Auf jeden Fall den Bauantrag und die Planung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen!
Ist dein Wohngebiet ein sogenanntes Mischgebiet, darf er denn so einfach Büroflächen schaffen? Was besagt der Brandschutz zu diesem Bau? Wie groß ist denn eigentlich deine Beeinträchtigung in Punkto Tageslichteinfall? Du siehst schon, es ist ein sehr komplexes Thema und in diesem Fall würde ich Dir Rechtsbeistand empfehlen. Einen der auf Baurecht spezialisiert ist, den ich weiß, das es bei Bürobauten enorme AUflagen und Gesetzestexte gibt.

Also, erstmal die Rechtmäßigkeit prüfen. Kann er nur mit Zugeständnissen deinerseits Bauen, sieht diene Change auf Entschädigung gar nicht mal dumm aus.
Viel Glück dabei.
olaf

Ja, das mit dem Rechtsbeistand ist sehr richtig!

Da werde ich mich noch diese Woche drum kümmern und versuchen beim zuständigen Planungsamt Einsicht in die Baupläne zu bekommen.

Na dann viel Erfolg. Kannst mich ja mal mit einer Mail über das Ergebniss informieren. Man lernt ja nie aus.
Bis dahin Olaf