Anfechtung der Verordnung für Grundgebühren

Es geht um ein 150qm Einfamilienhaus, das in 4 Einraum-Wohneinheiten von je 30-35 qm unterteilt ist, und deshalb viermal die Grundgebühren für Wasser, Abwasser und Müll verrechnet bekommt.

Das gesamte Haus wurde bislang von einer Familie mit 5 Personen bewohnt und die Gemeinde hat nur einmal Grundgebühren verrechnet. Jetzt wird jede Wohneinheit an 4 Personen vermietet, die nicht miteinander verwandt sind. Die Gemeinde will deshalb ALLE Grundgebühren für Wasser, Abwasser und Abfall VIERMAL verrechnen, weil in der Gebührenverordnung steht, dass die Grundgebühren pro Wohneinheit verrechnet werden. Dadurch wird jetzt jede Kleinwohnung wie ein großes Haus behandelt und mit jährlich 370 Euro zusätzlich belastet, was natürlich bei einer 30qm-Einheit die Betriebskosten verdoppelt.

Neben meinem Haus gibt es große Wohnhäuser mit 300qm und 500 qm Wohnfläche und mehr als 4 Bewohnern, die aber nur einmal Grundgebühr bezahlen, weil es sich per Definition nur um 1 Wohneinheit handelt. Dann gibt es entlegene Häuser, die aufgrund der Entfernung nicht nur höhere Errichtungskosten und Wartungskosten verursachen, sondern auch ein eigenes Pumpwerk brauchen. Diese Kosten werden durch die Grundbegühren gedeckt. Ich habe kein Problem damit, solange mein Haus aufgrund der Gegebenheiten nicht 4-fach belastet wird.

Dasselbe gilt für den Müll. Das Haus braucht wegen der Kleinwohnungen und der 4 Personen nur eine Tonne, der Mülllaster muss nur einmal stehen bleiben, dennoch muss das Haus 4-mal zahlen.

Ein Ansuchen um eine Ausnahmeregelung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass man dann eine Regelungen für Kleinwohnungen bis 40qm schaffen müsste, und man in Folge dessen Beschwerden von Bewohnern bekommt, die den Grenzwert und 1 oder 3 qm überschreiten. Fazit: jedem leuchtet es ein, dass es ungerecht ist und ich muss damit leben. Aus.

Ich möchte nun einen Einspruch gegen die Grundgebühren erheben, was entweder zu einer Ablehnung führt oder die Änderung der Gebührenordnung nach sich zieht. Welche Gründe könnte ich anführen, um eine Änderung der Geührenordnung zu bewirken oder meine Haus als eine Wohneinheit zu betrachten? Gibt es vielleicht Beispiele oder Gemeinden, wo das geschilderte Problem besser gelöst wurde?

Achtung, es geht mir nicht um die variablen Kosten, die werden verbrauchsgerecht abgerechnet. Es geht allein um die Grundgebühren, die im wesentlichen dazu dienen, die Kosten für die Krediten für die Errichtung und Wartung des Kanals abzudecken bzw. für die Leerung der öffentlichen Müllsammelcontainer.

Ich sehe das Problem darin, dass jede Wohneinheit von der Nutzung und finanziellen Traglast gleichwertig betrachtet wird, deshalb sind mir bislang folgende Argumente eingefallen:

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz:

  • jede Wohneinheit wird so betrachtet, wie wenn sie gleich beschaffen ist
  • und gleiche Kosten verursacht
  • in eine Kleinwohnung von 30 Personen kann man keine zusätzliche Person mitwohnen lassen, um die Kosten zu teilen. Große und einkommensstarke Haushalte mit mehreren Verdienern werden bevorzugt.
  • Individual- und Luxusbauten, besonders in Randlagen, werden zu Lasten der Allgemeinheit errichtet
  • Familiär genutze Einlieger- und Gästewohnungen, die auch der Definition einer Wohneinheit entsprechen, bezahlen keine extra Grundgebühren

Verstoß gegen das Verursacherprinzip :

  • 4 kleine Einraumwohnungen verursachen keine Mehrkosten als ein Haus von 150 qm.
  • Große Wohneinheiten mit mehr Grundfläche liegen naturgemäß außerhalbe des Ortskerns und verursachen überdurchschnittlich hohe Kosten für die Errichtung und Wartung, tragen aber nur genauso viel Kosten wie eine 20 oder 30 qm Einheit

Verstoß gegen die soziale Gerechtigkeit :

  • Kleinwohungen von 20-40 qm werden naturgemäß von sozial schwachen Menschen bewohnt, ihnen wird die gleiche Last zugemutet, wie einkommensstarken Haushalten.
  • Aufgrund der geringen Quadratmeter besteht keine Möglichkeit die Fixkosten durch Teilung des Wohnraums mit weiteren Personen zu reduzieren.

Liege ich da argumentativ richtig und gibt es noch mehr und bessere Muniton? Oder wie könnte ich es hinbekommen, die vier Kleinen Wohneinheiten wie einen Haushalt zu sehen? Bitte um kritische und hilfreiche Meinungen. Auch gute Musterlösungen von Gemeinden sind willkommen.

Ich weiss der Text ist lang, aber mir lag daran, das Problem verständlich darzulegen. Deshalb bedanke im mich im Voraus bei allen, die sich damit beschäftigt haben.

Gruß,

Sausewind

Hallo!

da hast Du dir aber etwas vorgenommen !

Ich bin überrascht was man bei dir am Ort für Grundkosten bei Abwasser, Wasser und Müll hat.
370 € im Jahr plus die Verbrauchskosten noch oben drauf.

Hab mal bei mir nachgeschaut, wir zahlen gar keine Grundkosten, nur Verbrauchskosten.
Wasser ca. 0,80 €/m³, Abwasser ca. 1,80 €/m³ und Müll nach Tonnengröße (bei 60 Litertonne, 14-tägige Abfuhr, im Jahr ca. 120 €)
Es gibt beim Müll aber eine Mindesttonnengröße je Grundstück, das ist im Prinzip eine Grundgebühr.

Nur mal zum Fall, 370 € je Wohneinheit macht ca. 31 €/Monat mehr, die man auf Miete aufschlägt,
Macht das etwas aus ? Kann man sie deshalb nicht mehr vermieten,weil die Verbrauchskosten plus Miete dann zu hoch wären und man niemanden findet ?

MfG
duck313