Hallo,
auf der Seite des Deutschen Mieterbundes, welcher bekanntermaßen der Maklerschaft eher weniger wohlgesonnen ist, ist folgendes nachzulesen (ich zitiere aus www.dmb.de):
"Maklerprovision
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den Makler aber nur bezahlen, wenn
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Mieter und Makler einen so genannten Maklervertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird,
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der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat,
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der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist.
Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat.
Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages bekommt der Makler keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert oder erneuert wird, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist bzw. wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind." (Zitat Ende)
Treffen diese Voraussetzungen bei Deinem angenommenen Fall zu?
Sollte dem Mieter die Wohnung plötzlich nicht mehr gefallen, ist dies kein Grund für die Aufhebung des Mietvertrages bzw. die Rückforderung der Maklerprovision.
Viele Grüße
Armin