Anspruch auf Provision?

Was versteht man unter erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung damit der Makler einen Anspruch auf die Provision hat?
Muß auch die Schlüsselübergabe stattfinden?

Was ist, wenn kurz nach Vertragsunterzeichnung Mieter und Makler sich einigen, dass ab sofort ein neuer Mieter gesucht wird und weder Wohnungsübergabe noch Schlüsselübergabe stattfindet? Hat der Makler Anspruch auf Provision?

Viele Grüße und danke im Voraus.

Was versteht man unter erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung
damit der Makler einen Anspruch auf die Provision hat?

Alle Maklerverträge, die ich gesehen habe, sahen vor, dass die Provision mit Abschluß des Mietvertrages verdient war. Andere Bedingungen gab es in keinem Fall.

Muß auch die Schlüsselübergabe stattfinden?

Nein, es sei denn es steht so im Maklervertrag.

Was ist, wenn kurz nach Vertragsunterzeichnung Mieter und
Makler sich einigen, dass ab sofort ein neuer Mieter gesucht
wird und weder Wohnungsübergabe noch Schlüsselübergabe
stattfindet? Hat der Makler Anspruch auf Provision?

Ja, es sei denn es steht etwas anderes im Maklervertrag.

Hallo,

auf der Seite des Deutschen Mieterbundes, welcher bekanntermaßen der Maklerschaft eher weniger wohlgesonnen ist, ist folgendes nachzulesen (ich zitiere aus www.dmb.de):

"Maklerprovision

Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den Makler aber nur bezahlen, wenn

  • Mieter und Makler einen so genannten Maklervertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird,

  • der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat,

  • der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist.

Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat.

Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages bekommt der Makler keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert oder erneuert wird, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist bzw. wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind." (Zitat Ende)

Treffen diese Voraussetzungen bei Deinem angenommenen Fall zu?

Sollte dem Mieter die Wohnung plötzlich nicht mehr gefallen, ist dies kein Grund für die Aufhebung des Mietvertrages bzw. die Rückforderung der Maklerprovision.

Viele Grüße

Armin

"Maklerprovision

Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen,
ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer.

Hallo Armin, leider trifft das nicht zu.
Aber mich würde noch interessieren, wenn eine Tiefgarage dabei ist, dürfen die auch für die Tiefgarage-Miete Provision berechnen? z.b. 300 kalt und 30 TG, was gilt als Berechnungsbasis 300 oder 330 euro?

berechnen? z.b. 300 kalt und 30 TG, was gilt als
Berechnungsbasis 300 oder 330 euro?

Letzteres.