Außerord. Kündigung des Mieters

Hallo zusammen!

Wir müssen aufgrund eines Jobwechsels und deshalb Ortswechsels innerhalb des nächsten Monats umziehen. Gibt es eine Möglichkeit aus unserem Mietvertrag aufgrund der beruflichen Veränderung vor den gestzl. drei Monaten herauszukommen?

Danke im Voraus!

Irena

Wir müssen aufgrund eines Jobwechsels und deshalb Ortswechsels
innerhalb des nächsten Monats umziehen. Gibt es eine
Möglichkeit aus unserem Mietvertrag aufgrund der beruflichen
Veränderung vor den gestzl. drei Monaten herauszukommen?

Hallo Irena,

praktisch NEIN.

es gibt einige „ausserordentliche fristlose“ Kündigungsmöglickeiten seitens des Mieters, aber nix ernsthaftes; zB „Gesundheitsgefährdung“ (569 Abs 1), dies sind nicht!! n paar Schimmelpilze… oder „Nichtgewährung des Gebrauchs“ (543 Abs 2 Nr 1), dies wäre, wenn euer Vermieter euch die Wohnung nicht übergäbe… alles nichts, oder? dann gibts noch § 543 Abs 1; die „Unzumutbarkeit“ (543 Abs 2 Nr 2), wohl auch eher nicht, oder…
„Nichtzahlen der Miete“ greift frühestens nach zwei Monaten und bringt erhebliche!! Nachteile wegen zusätzlicher Kosten und Schadenersatz!

du siehst, drei Monate und gut ist…aber denk dran, die Kündigung MUSS bis zum 04. April zweifelsfrei beim Vermieter angekommen sein.

LG
Ralf

Hallo Irena,
die 3-monatige Kuendigungsfrist werdet Ihr nicht umgehen koennen. Eine Moeglichkeit besteht jedoch darin, dass Ihr kuendigt und einen Nachmieter sucht, der frueher in die Wohnung einzieht. Wenn die Wohnung eine gute Lage hat und nicht ueberteuert ist, sollte das kein Problem sein. So koennt Ihr im besten Fall uebergangslos die Wohnung uebergeben.
Gruss,
Alfred

Hallo Alfred, hallo Ralf,

vielen Dank für die Auskünfte und vorallem, dass die Kündigung bis zum 4.4. beim Vermieter eingehen muss. Das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen, ob die Kündigung am 31.3. abgeschickt oder zu diesem Datum bei Vermiter im Postkasten liegen muss.

Herzlichst,

Irena

Guten Morgen und Vorsicht Alfred,

diese „Nachmietergeschichte“ gehört ins Reich der Fabeln und Märchen - wer sich darauf ver- oder einlässt ist verlassen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet mit dem „Nachmieter“ überhaupt zu reden, geschweige denn so Jemanden zu akzeptieren.

LG
Ralf

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