Wir müssen aufgrund eines Jobwechsels und deshalb Ortswechsels
innerhalb des nächsten Monats umziehen. Gibt es eine
Möglichkeit aus unserem Mietvertrag aufgrund der beruflichen
Veränderung vor den gestzl. drei Monaten herauszukommen?
Hallo Irena,
praktisch NEIN.
es gibt einige „ausserordentliche fristlose“ Kündigungsmöglickeiten seitens des Mieters, aber nix ernsthaftes; zB „Gesundheitsgefährdung“ (569 Abs 1), dies sind nicht!! n paar Schimmelpilze… oder „Nichtgewährung des Gebrauchs“ (543 Abs 2 Nr 1), dies wäre, wenn euer Vermieter euch die Wohnung nicht übergäbe… alles nichts, oder? dann gibts noch § 543 Abs 1; die „Unzumutbarkeit“ (543 Abs 2 Nr 2), wohl auch eher nicht, oder…
„Nichtzahlen der Miete“ greift frühestens nach zwei Monaten und bringt erhebliche!! Nachteile wegen zusätzlicher Kosten und Schadenersatz!
du siehst, drei Monate und gut ist…aber denk dran, die Kündigung MUSS bis zum 04. April zweifelsfrei beim Vermieter angekommen sein.
LG
Ralf