Baugrundstück kaufen, teilen u verkaufen Grunderwerbsteuer zurück?

Freunde wollen ein Baugrundstück erwerben, es später teilen und mit anderen Bauherren ein Doppelhaus drauf bauen. Nun fragen sie sich ob sie die Grunderwerbsteuer einmal für ihren Kauf zahlen müssen und dann der andere Baupartner, der die andere DHH bauen wird auch noch einmal nachdem das Grundstück vermessen und verkauft wurde. Kann man das nicht anders regeln, um diese Kosten zu sparen. Fakt ist, dass der jetztige Verkäufer das Grundstück komplett verkaufen will und zwar bald, sodass man nicht auf  Baupartnersuche warten kann.Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch und wie kann man die Sache geschickter angehen? Danke für eure Hilfe.

Moin,

optional: ein Baupartner ist schon in SIcht? Falls nicht - es könnte ggf. eine Lösung sein, das Grundstück als Erbpacht zu verwenden. D.h. der Baupartner zahlt nicht komplett für seinen Grundstücksteil, sondern eine monatliche Nutzungsgebühr und das Eigentum bleibt bei deinem Freund. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Laufzeit festgelegt und was mit dem Haus drauf passiert, wenn der Vertrag ausläuft. Könnte ja auch vereinbart werden, dass der Baupartner seinen Grundstücksteil nach Ablauf der Erbpacht für Summe x kaufen kann. Oder eine Mietkaufvariante.

Ansonsten wird bei jedem Kauf/Verkauf die jeweilige STeuer fällig. Kommt auf die persönlichen Befindlichkeiten an und wie schnell der Freund bauen will. Und natürlich muss es überhaupt möglich sein, ein Doppelhaus auf das Grundstück bauen zu können und nicht die Vorgabe seitens des Kreises/Gemeinde besteht, nur EFH …

Gruß
Ex.

Möglichkeiten gibt es sonst noch und wie kann man die Sache geschickter angehen?

Keine. Wenn der Verkäufer bei seiner Haltung bleibt, führt kein Weg an der doppelten Grunderwerbssteuer vorbei.

Hallo,
warum zerbircht sich Käufer A den Kopf für Käufer B? Und das, obwohl er ihn nicht einmal zu kennen scheint? Es wäre nichts verwerfliches daran, die für den später zu verkaufenden (quasi vorfinanzierten) Grundstücksteil die gezahlte Grunderwerbsteuer einfach auf den Verkaufspreis des zweiten aufzuschlagen (oder abzuziehen, wenn man denn die Baupartner sehr „lieb“ hat).

Die Fragen die sich mir hier stellen, sind vielmehr, wielange A eigentlich warten will, bis er einen B findet und ob das Gesamtgrundstück generell nur mit einem Doppelhaus bebaubar ist. Anders ausgedrückt: es ist eine Frage des Kaufmotivs, ob diese „Sparsamkeitsgedanken“ von Käufer A den Verkäufer überhaupt interessieren :wink:

Außer einem Teilerwerb mit der Gefahr, auf einer nichtangebauten Doppelhaushälfte sitzen zu bleiben, sehe ich hier keine andere Lösung als sofort zwei Kaufparteien zu beschaffen.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
für die Begründung eines Erbbaurechts fallen aber doch genaus so Grunderwerbsteuern an, und das nicht mal besonders wenig… (üblicherweise Jahreserbbauzins x Vervielfältiger für die Restlaufzeit aus Anhang 9a Bewertungsgesetz)

Gruß vom
Schnabel