Begleitung bei Eigentümerversammlung

Hallo zusammen!

Mein Sohn, (wohnt nicht im Haus wo ich eine ETW besitze ) möchte mich zu der bevorstehenden Eigentümerversammlung im Juli begleiten. Er möchte mich lediglich begleiten, also ohne sich in das Gespräch einzumischen. Da ich mit einigen Miteigentümern zerstritten bin rechnen wir mit Gegenwehr.
Meine Fragen :

* Darf mich mein Sohn bei bevorstehender Eigentümerversammlung begleiten?
* Welche Rechtsgrundlage gilt bei evtl. Ausschluss?
* Gibt es einen § für Familienangehörige ersten Grades?

Mein Dank an alle die Antworten

hallo,
soweit ich weiss ist dies ohne weiteres möglich, also jemand mitzubringen.
Kannst ja sicherheitshalber bei der Verwaltung anrufen, in die Teilungserklärung und WEG Gesetz schauen, wenn Du willst.

Hallo,

* Darf mich mein Sohn bei bevorstehender Eigentümerversammlung begleiten?

Meines Wissens muß die Versammlung zustimmen, wenn ein nicht-Eigentümer an der Versammlung teilnehmen will.

* Gibt es einen § für Familienangehörige ersten Grades?

Das weiß ich nicht.

Gruß

Nordlicht

hallo,

soweit ich weiss ist dies ohne weiteres möglich, also jemand
mitzubringen.

Nein, das ist nicht ohne Weiteres möglich.

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Hallo,

* Darf mich mein Sohn bei bevorstehender
Eigentümerversammlung begleiten?

Das wird wohl nichts werden, wenn er mit anderen Eigentümern zerstritten ist.

* Welche Rechtsgrundlage gilt bei evtl. Ausschluss?

Für Eigentümerversammlungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Neben den Wohnungseigentümern dürfen Dritte an Eigentümerversammlung nur dann teilnehmen, wenn alle (anwesenden) Eigentümer einverstanden sind.

* Gibt es einen § für Familienangehörige ersten Grades?

Nein.

lg
Richard