Hallo zusammen!
Mein Sohn, (wohnt nicht im Haus wo ich eine ETW besitze ) möchte mich zu der bevorstehenden Eigentümerversammlung im Juli begleiten. Er möchte mich lediglich begleiten, also ohne sich in das Gespräch einzumischen. Da ich mit einigen Miteigentümern zerstritten bin rechnen wir mit Gegenwehr.
Meine Fragen :
* Darf mich mein Sohn bei bevorstehender Eigentümerversammlung begleiten?
* Welche Rechtsgrundlage gilt bei evtl. Ausschluss?
* Gibt es einen § für Familienangehörige ersten Grades?
Mein Dank an alle die Antworten