Bestellerprinzip?

Hallihallo,

ich bin derzeit am Überlegen, ob und wie ich mein Haus am besten verkaufen kann. Im Zusammenhang mit Maklern, stoße ich hierbei immer wieder auf das bestellerprinzip. Kann mir vllt jemand sagen, was genau es damit auf sich hat und wie es mich betrifft?

Dankesehr!Mfg

Hallo!

" Wer bestellt,bezahlt ", kennt man das Sprichwort ?

Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Bislang hat man ja dem Mieter oder Käufer die Kosten aufgedrückt, das soll nun durch Gesetzesänderung auf das Bestellerprinzip umgestellt werden.

Hausbesitzer beauftragt Makler mit dem Verkauf. Makler sucht Käufer, kommt es zu einer Vermittlung und Kaufabschluss, dann bezahlt Verkäufer den Makler.

So auch bei Mietwohnung. Findet Makler geeignete Mieter und kommts zum Mietvertrag, dann muss Vermieter den Makler bezahlen.

Sucht Mieter selbst über Makler eine neue Wohnung, dann zahlt der Mieter ihn auch selbst.
Dito bei Haussuche zum Kauf.

Eigentlich einfach und auch überall sonst so, nur bei Maklern gab es bisher eine Extrawurst.
Damit ist nun Schluss.

MfG
duck313

Hallo,

das Bestellerprinzip soll für die Vermietung von Immobilien eingeführt werden (frühestens vermutlich Jan. 2015)und bedeutet, dass der, der einen Makler mit der Vermietung beauftragt, zukünftig dafür die Kosten zu zahlen hat und nicht mehr wie bisher noch üblich, der Mieter.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es unterschiedliche Regelungen, hauptsächlich soll der Käufer die Maklercourtage bezahlen, es gibt aber auch Makler, wo eine hälftige Courtage vereinbart wird. Diese Praxis beim Verkauf soll allerdings gesetzlich nicht eingeschränkt werden.
Zudem dürfen Gesetze nicht in die Vergangenheit wirken, wer also jetzt noch einen Makler für eine Vermietung beauftragt, muss hier die Kosten noch nicht bezahlen.

Eigentlich einfach und auch überall sonst so, nur bei Maklern
gab es bisher eine Extrawurst.
Damit ist nun Schluss.

die wurst bleibt, zumindest wenn es um den verkauf geht.

die einschränkung ist nur bei der vermietung geplant, und da werden dann sicher nicht mehr maklerprovisionen abgerechnet werden, sondern abstandszahlungen für die gute luft in der wohnung oder nen alten teppich…

gruß inder

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Hallo,

wenn der Makler einen suchenden Mieter/Käufer für einen suchenden Vermieter/Verkäufer findet, darf er dann doppelt kassieren?

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

wenn der Makler einen suchenden Mieter/Käufer für einen
suchenden Vermieter/Verkäufer findet, darf er dann doppelt
kassieren?

Beim Verkauf einer Immobilie darf der Makler vom Käufer 3% zuzügl. MwSt. sowie vom Verkäufer 3% zuzügl. MwSt. verlangen; geregelt wird dies im Maklervertrag mit dem Verkäufer sowie im Immo-Prospekt mit dem Hinweis, dass der Käufer hier eine Courtage von 3% zuzügl. MwSt. zu zahlen hat.