Hallo,
ohne Eintragung ins Grundbuch wird man in Deutschland nicht Eigentümer eines Grundstücks.
Für das Rechtsgeschäft (zB ein Kaufvertrag), das zur Eintragung führt, braucht man die Beteiligung eines Notars.
Man kann mit der Ausnahme eines Erbbaurechts in Deutschland kein Eigentum an einem Gebäude erlangen ohne das Eigentum am Grundstück zu bekommen. Ein Gebäude ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks.
Alles andere ist schuldrechtlicher Murks, nicht beleihungsfähig und führt zum Recht des Grundstückseigentümers nach Beendigung des Gebrauchs, den Haufen Sperrmüll, den ein Dritter Gebäude nennt, vom Grundstück schaffen zu lassen (auf Kosten des Dritten).
Gruß vom
Schnabel