Bungalow auf Eigentumsland kaufen

Hallo liebe Leute,

wenn man einen Bungalow mit Eigentumsland kauft muss man dies im Grundbuch(falls es eins gibt) eintragen bzw. ändern lassen? Reicht ein normaler Kaufvertrag ? Müsste im Vertrag das Eigentumsland mit eingetragen werden ?

Vielen Dank

Hallo!

Du betonst so „Bungalow und Eigentumsland“, also was ist das und wie unterscheidet es sich von jedem sonstigen Hauskauf ?
In zivilisierten Ländern gibts Grundbücher und Grundstückskäufe sind notariell abzuwickeln und einzutragen.

Ist „Bungalow“ ein alter DDR-Begriff für Gartenlaube ?

MfG
duck313

Hallo,
ohne Eintragung ins Grundbuch wird man in Deutschland nicht Eigentümer eines Grundstücks.

Für das Rechtsgeschäft (zB ein Kaufvertrag), das zur Eintragung führt, braucht man die Beteiligung eines Notars.

Man kann mit der Ausnahme eines Erbbaurechts in Deutschland kein Eigentum an einem Gebäude erlangen ohne das Eigentum am Grundstück zu bekommen. Ein Gebäude ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks.

Alles andere ist schuldrechtlicher Murks, nicht beleihungsfähig und führt zum Recht des Grundstückseigentümers nach Beendigung des Gebrauchs, den Haufen Sperrmüll, den ein Dritter Gebäude nennt, vom Grundstück schaffen zu lassen (auf Kosten des Dritten).

Gruß vom
Schnabel

Ist „Bungalow“ ein alter DDR-Begriff für Gartenlaube ?

Nein. Der DDR-Begriff lautet Datsche oder Datscha. Bungalow ist eigentlich der verbreitetere Begriff und meint normalerweise einen eingeschossigen Bau mit mehreren Räumen, der deutlich weitläufiger ist als eine Gartenlaube, die üblicherweise nur einen Raum umfasst.

Hallo!

Ist „Bungalow“ ein alter DDR-Begriff für Gartenlaube ?

Du kennst den Begriff „Bundalow“ nicht??? Kennst du den Bungalow unseres ehemaligen Bundeskanzlers?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlerbungalow
http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/dauerausstellun…

Ein Bungalow hat nix mit DDR zu tun. Der Bau war insbesondere in den 60er und 70er Jahren in der BRD extrem beliebt. Meine Großeltern hatten auch einen.

Gruß
Falke

Hallo,

in der BRD MUSS jeder Hauskauf oder Grundstückskauf über einen Notar laufen und ins Grundbuch eingetragen werden.
Denn eigentlich kauft man kein Haus sondern rechtlich gesehen immer ein Grunstück inklusive der mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude
§ 94 BGB.

Kurz: Wem das Grundstück gehört, dem gehören alle nicht beweglichen (Im-mobilie) Sachen drauf. Egal wer die bezahlt hat. (!)

Auch im Rahmen einer Erbpacht ist ein Notarvertrag und Grundbucheintrag vorgeschrieben.

Grüße
miamei

Servus,

der Begriff „Eigentumsland“ gehört eher zur DDR als der „Bungalow“: In der DDR gab es, sozusagen in Tradition des napoleonischen Zivilrechts, eine Trennung von Eigentum an Grund und Boden und Eigentum an Gebäuden, die viel weiter ging als das Erbbaurecht (West).

An eine Datsche kann man beim genannten „Bungalow“ dennoch denken, weil das 2014 die einzigen Gebäude (in West und Ost) sind, an denen regelmäßig ein vom (in der Regel gepachteten) Grund und Boden getrenntes Eigentum auch ohne Bestellung eines Erbbaurechtes möglich ist.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antworten,

es würde sich um ein Bungalow in einem Naherholungsgebiet handeln, was nicht durchweg bewohnt werden kann/darf.

Sollte man sich vorher bei einem RA Infos einholen oder gibt es eine andere Alternative?

Was verstehst Du an den bisherigen Antworten nicht ?

Weshalb sollte man einen RA benötigen?

Für den Kauf eines Grundstücks mit Gebäude bnötigt man einen Notar.

Für den Kauf eines Gebäudes auf einem Erbbaugrundstück
sollte man zuerst den Eigentümer des Grundstücks (meist Gemeinde, Land oder Kirche)
aufsuchen und abklären ob die Erbbaupacht sich nicht erhöht und danach erst zum Notar.

Gruß Merger