Bunker öffentlich machen - Baurecht?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen Teil eines ehemaligen Luftschutzbunkers umbauen und für kleine Gruppen öffentlich machen. Da ich den Bunker auch kommerziell betreiben möchte gibt es einige Frage die das Baurecht betreffen (Fluchtwege etc.) Werden solche Faktoren ausgeräumt wenn der Besucher vorher ein Formular unterschereibt das er das Gebäude auf eigene Gefahr betritt und für alle Schäden selber haftet?

Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet. 

Gruß,
Mathias.

Hallo,

nein, das sind zwei vollkommen verschiedene Baustellen. In gewissem Rahmen kann man zivilrechtlich die Haftung für bestimmte Dinge ausschließen/begrenzen. Das öffentliche Baurecht fragt aber nicht danach, wer und inwieweit dafür jemand haftet, wenn etwas passiert, sondern setzt nicht abbedingbare Standards fest, die sicherstellen sollen, dass ein Gebäude an sich sicher ist, damit erst gar nichts passieren kann.

Denke mal daran, dass durch ein Gebäude eben auch Menschen zu Schaden kommen können, die nichts bei Dir unterschrieben haben, und das Gebäude selbst gar nicht nutzen wollen. Seien es Passanten, denen etwas auf den Kopf fällt, seien des Feuerwehrleute, die im Einsatz in das Ding rein müssen, weil etwas passiert ist, … Daher ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, dass gewisse Standards eingehalten werden. Und was nützt einem dann die ohne unterschriebene Verzichtserklärung grundsätzlich gegebene Haftung, wenn der Eigentümer dann pleite ist, und das Ding nicht ausreichend versichert hat?

Gruß vom Wiz