Carport auf Grundstücksgrenze

Hallo, ich habe vor 12 Jahren ein Carport mit ca.30cm Dachüberstand mit Zustimmung des Nachbarn auf die Grundstücksgrenze gebaut.
Kann der Nachbar jetzt nach so vielen Jahren plötzlich ohne ersichtlichen Grund/ keine neuen Bauvorhaben o,ä.
einen Rückbau des Dachüberstandes verlangen?

Hat mein Nachbar das Recht ohne meine Zustimmung die Carporteitenwand/Holz als Anstellfläche für einen Brennholzstapel zu nutzen?
Ich denke da an Schimmelbildung.
Vielen Dank!!!

Hallo Dietmar May,
wie sah denn die Zustimmung des Nachbarn aus? Hat er sie schriftlich gegeben und beim Bauamt vorgelegt? Wurde diese Zustimmung ins Baulastenverzeichnis eingetragen?
Denn nur wenn die Zustimmung offiziell gelaufen ist und im Baulastenverzeichnis steht, haben Sie ein Recht darauf. Andernsfalls kann der Nachbar seine Zustimmung zurückziehen und Sie müssen den Dachüberstand entfernen.
Natürlich darf der Nachbar an der Carportseitenwand einen Holzstapel errichten. Dieser Holzstapel darf sich allerdings nicht an Ihrer Seitenwand abstützen.

Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieuer

Hallo Herr May,
Grundsätzlich ist eine Grenzüberschreitung nicht möglich.
Auch wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegen würde.
In diesem speziellen Fall sollten Sie nochmal beim zuständigen Bauamt nachfragen.
Unter Angabe von Flurnummer und Flurstück und eventuell Fotos dazu legen.

beste Grüße
Lolli

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in Google unter
Zellstoffverbundelement

oder www.verbundelement-kg.de

Sorry, da kann ich nicht helfen.
Viel Erfolg.