Dachflächenfenster in der ETW erneuert. Wer muß zahlen?

Wasserschaden: Die Erneuerung von 2 Dachflächenfenstern in der vermieteten ETW war 2008 erforderlich. Die Hausverwaltung holte zwei Kostenvoranschläge für den Fenstertausch ein.
Dann hieß es:
 "d ie Beiräte haben Unverständnis hinsichtlich der Bezahlung der Rechnung geäußert. Es ist so, dass sowohl das Dach- als auch Außenwände incl. Fenster Eigentum der Gemeinschaft sind. Es ist aber möglich, dass die Gemeinschaft die Instandhaltung und Pflege der Fenster den jeweiligen Eigentümern überträgt. Das heißt, dass die Eigentümer verpflichtet sind, die Fenster instand zu halten und ggf. zu erneuern. Die vom Eigentümer auf eigene Rechnung eingebauten Fenster gehen mit dem Einbau in das Eigentum der Gemeinschaft über. Es bedeutet aber, dass Sie die Fenster selbst bezahlen müssen.  

Es wurde der Beschluss einer Eigentümerversammlung von 1997 vorgelegt.

Nach 2008 wurden 2012 noch zwei weitere undichte Dachflächenfenster auf Kosten des Eigentümers erneuert. Kosten: insgesamt über 4000 Euro.

2013 lädt die Hausverwaltung zum Notartermin: die Teilungserklärung soll  dahingehend geändert werden, daß jeder Eigentümer die Fenster selbst bezahlen muß. 

Rückwirkend soll eine Fehlentscheidung des Verwalters absegnet werden? Natürlich wurde der Notartermin verweigert und die Erstattung der Dachflächenfenster aus der Reparaturrücklage gefordert.

Diesen TOP hat der Verwalter in die diesjährige Eigentümerversammlung aufgenommen. Die Erstattung wurde von den Eigentümern abgelehnt. - Was nun?

      

Hallo!

Wo ist das Problem ?

Was war bisher dazu rechtlich vereinbart ?
Fenster sind Gemeinschaftseigentum.
Selbst beschaffte, neue Fenster gehen in Gemeinschaftseigentum über und werden zukünftig natürlich auch von Gemeinschaft instandgehalten bzw. ausgetauscht.

Oder nicht ? 

Und das soll erst jetzt geändert werden, Fenster sollen generell Sondereigentum werden.
geht m.E. nach nur einvernehmlich unter allen Eigentümern.

MfG
duck313

Danke für die Antwort. Das Problem: Wir wollen unser Geld zurück und die Gemeinschaft winkt ab! Die Fenster wurden von uns nicht getauscht, weil wir gerne neue gehabt hätten, sondern weil „seitlich durch die Leibung“ Regenwasser in die Dachwohnung eindrang und wir lt. Verwalter verpflichtet seien, die Kosten zu tragen.