Darf eine Firma das Gartengrundstück betreten?

Ein Mehrfamilienhaus mit etwa 30 Eigentumswohnungen wurde saniert. Die Erdgeschosswohnungen haben alle einen Gartenanteil mit Sondernutzungsrechten.
In diesen ist vermerkt, dass nur die Besitzer einer Wohnung diesen Garten auch nutzen können.
Da verschiedene Arbeiten noch verrichtet werden müssen, kommt es dazu, dass verschiedene Firmen, die vom Bauträger beauftragt wurden, das Grundstück betreten und Materialen ablegen.
Der Bauträger wurde informiert, das ohne Einwilligung Kosten für diesen entstehen können.
Kann man aber Kosten geltend machen außer Reperaturkosten für Beispielsweise neue Rasensaat, wenn diese beschädigt wurde??? (Arbeitskosten oder eine Art Bereitstellungskosten der Gartenfläche)?

klingt nach einer interessanten Frage…nach meinem Empfinden wuerde ich sagen das natuerlich entstandene Schaeden instand gesetzt werden muessen. aber ne rechtsgrundlage kann ich dazu leider nicht liefern.

Hallo Pohnsa, bin leider nicht der Experte zu Fragen von Sondernutzungsrechten. Frage, sind sie Besitzer oder Mieter einer Erdgeschosswohnung.
Besitzer: Die Sarnierung wurde doch sicherlich in einer Eigentümerversammlung festgelegt und beschlossen, Was wurde zur Benutzung der Gartenanteile festgelegt?
Mieter: Als Mieter ist eigentlich der Vermieter/Besitzer von der Eigentumswohnung
Ihr Ansprechpartner. Wurden Sie über die Sarnierung vorab informiert?
Grundsätzlich sagt mein Bauchgefühl, dass einem Haus-/Wohnungsbesitzer auch die Möglichkeit gegeben werden muß, dass er Sarnierungsarbeiten am Gebäude machen kann. Selbstverständlich müssen aber nach Abschluß der Sarnierungsarbeiten Schäden am Gartenanteil wieder hergestellt werden. Ob für den Sarnierungszeitraum Mietkürungen gemacht werden können?? Was steht in Ihrem Mietvertrag? Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiter helfen konnte. mfg weisstdudas