Darf man mit Minibagger im Garten arbeiten

Hallo Zusammen,

ich überlege mir einen Garten in Baden Würtemberg zu kaufen und habe schnell feststellen müssen das es folgen haben kann wenn man sich nicht richtig erkundigt.

Mich würde im Moment interessieren ob man in Schrebergärten o.ä., mit kleinen Baustellen Baggern wohl auch als Mini Bagger bekannt, arbeiten darf.

Kann ausserdem auch jemand sagen an was für einen Richtwert pro m2 ich max ausgehen kann für ein solches Grundstück im innenbereich? zzgls. natürlich Ausstattung etc. ?

Vielen Dank für eure Antworten und Unterstützung.

Freundliche Grüsse
Mcocool

Hallo
Zu Frage 1:smiley:as entscheidet jeweils der Vorstand.!Am Sprechtag hingehen und nachfragen.
Zu Punkt 2:Ein Garten im Verein wird abgeschätzt durch entsprechende Wertermittler die in der Regel jeder Verein hat.Bei uns haben die Gärten ca.320 qm Preis je nach Laubentyp Stein oder Holzlaube,Alter,Zustand was alles angepflanzt ist wird alles mit bewertet zwischen 500 und 8000 Euro.Der Durchschnitt liegt bei uns zwischen 1500 und 3000 Euro.
Gruß
Heinz aus Oberhausen-Gartenanlage in Bottrop Fuhlenbrock

Hallo Mc oc cool,

um mit einem Bagger in einer Gartenanlage zu arbeiten,
muß man den Vorstand oder die Opmänner der Anlage befragen.Da jede Anlage andere Vorschriften hat !

Wegen dem m2 Preis ist es auch von Anlage zu Anlage verschieden .Man sollte auch mal Garten Besitzer aus der Anlage fragen ,wie die Preise so angebracht sind.

Ich hoffe das ich etwas weiter helfen konnte !!

Grüße von
Marcus 65

  • bei uns darf man mit dem Mini-Bagger im Garten arbeiten (KLGV in HH). Die sonstigen Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Elke

Um die Frage Minibagger zu beantworten müßte ich wissen ob der Schrebergarten zu einem Verein gehört, ob gepachtet oder gekauft, was steht in den Verträgen bzw. Gartenordnung.
Es gibt ein Bundeskleingarten-Gesetz!
zu Frage 2: wenn der Garten zu einem Verein gehört und man will einen Garten übernehmen, wird aber mit dem Vorgänger über den Preis nicht einig gibt es Bezirksverbände/Landesverbände mit Schätzungskommissionen.

Hallo,

vielen Dank schonmal für die bisherigen Antworten.

Da ich noch keinen Garten gekauft habe kann ich dazu noch nicht sagen, es ging mir vorrangig um die Gesetzlichen Bestimmungen.

Den Garten bzw. das Grundstück möchte ich wenn möglich kaufen und zwar entweder Im Gartenhausgebieten mit oder ohne Vereinsverwaltung. Wichtig ist nur in Innenbereichen da man dort ja auch etwas grössere Hütten wie nur ein 20m3 Gerätehütte bauen darf usw.

Als Richtpreis meinte ich vorwiegend den Grundstückspreis je m2 zzgl. der sämtlichen Ausstattung da man das ja nicht schätzen kann ohne zu sehen. Ausserdem Interessant ob ich noch jährliche Grundsteuer zahlen muss wenn das mein Grundstück ist (kein Packtgrundstück)

Vielen dank nochmal für Eure Unterstützung.

Grüsse aus dem Süden Deutschlands
Mcocool

Hallo, ich würde Dir gerne einen Rat geben , aber da bin ich auch überfragt, ich weiß es nicht.
Leider habe auch ich ein Problem mit meinem Gatennachbar.
Wenn Du es möchtest kann ich mich mal umhören und erkundigen ob man es kann.

Hallo Illusch, danke das wäre Nett und sicherlich auch auch vielen anderen helfen da ich im Internet viel recherchiert habe und nichts in dieser Richtung gefunden habe. Deshalb habe ich dieses Thema geöffnet um auch mal erster zu sein :smile:, in der Regel bekommt zu 90% Antworten im Google die einen ja dann letztendlich nicht wenig auf diese Webseite bringen :smile:

Bei der Gelegenheit auch vielen Dank an die Betreiber dieser Webseite für den tollen Service sowie dessen aktiven Mitglieder…

Grüsse
Mcocool

Hallo!
zu den Baubestimmungen in Baden Würtemberg kann ich keine Angaben machen, da ich aus NRW komme. Hier sind solche Arbeiten wohl erlaubt, wenn diese kein fremdes oder allgemeines Eigentum beschädigen. Wenn die Arbeiten konkret sind, sollten diese auf jeden Fall mit dem Vorstand abgesprochen werden, damit es nicht zu bösen Überraschungen (wie Zerstörung von Zu- oder Ableitungen, die im Grundstück verlegt sind) kommt.

Eine pauschale Summe oder qm- Preis zu geben ist schwer möglich, da dieses immer von der Ausstattung oder auch dem Träger abhängig ist. Meist werden Schrebergärten geschätzt, d. h. es wird eine Bestandsaufnahme aller auf dem Grundstück befindlichen Sachen (Laube, Pflanzen, Wege…) gemacht und der Zustand bewertet. Daraus ergibt sich die Ablösesumme. Dazu können noch Abtretung für Wasser-, Stromanschluss kommen, sowie Vereinsbeiträge und Pacht, die jährlich an den Verein gezahlt werden müssen, sowie Überschreibungsgebühren. Diese Summe ist für Käufer und Verkäufer verbindlich und sollten immer in einem Schriftstück festgehalten sein. Verhandelt werden kann darüber hinaus über den beweglichen Hausrat (Gartengeräte, Innenausstattung der Laube, Bestuhlung).Da es hier sehr große Spannweiten gibt, kann sich die Anschaffung von wenigen hundert Euro bis über zehntausend Euro erstrecken. Am besten ist anschauen und überlegen, was einem selbst die Anschaffung Wert ist oder für sich eine Höchstsumme festlegen. Ansonsten heißt es warten und weitersuchen.

Bitte daran denken: Auch wenn ein Kaufpreis festgelegt wird ist ein eingetragener Kleingärtner nicht Besitzer, sondern Pächter und hat sich an den Satzungen des Vereins sowie am Bundes- Kleigartengesetz (BKleinG) zu orientieren. Diese bekommt man beim Vorstand bzw. im Internet.
Viel Erfolg und einen guten Start als Schrebergärtner
Silke

Hallo Silke,

vielen Dank für deine ausführlichen Informationen.

Heisst das also das auch wenn ich das Gartengrundstück ( im Gartenhausgebiet ohne Vereinsregelung ) kaufe ( im Grundbuch eingetragen also ) gehört es dennoch nicht mir ?

Vielen Dank für die Info.

Gruss
mcocool

Hallo!!!
Noch einmal zur Begriffsklärung:
Was Du anstrebst ist ein Grundstück im Gartenhausgebiet evt. in Pforzheim?
Darüber hat die Stadt einen Grünordnungsplan:

http://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/bauen/…

herausgegeben, in dem alle baulichen Vorschriften enthalten sind. Hier ist genau festgelegt, was und in welcher Größe, Dachneigung etc. gebaut werden darf und wie die Parzelle angelegt wird (z. B. Einfriedung mit Hecken).
Hier in diesem Fall handelt es sich um ein Biotop, dass mit Auflagen an den Bau und Erhalt von Fauna und Flora verbunden ist. Also muss auch bei der Bebauung auf die Schonung der Ressourcen geachtet werden.

Wenn es ein richtiger Kauf mit notarieller Eintragung ins Grundbuch ist, dann gehört Dir das Grundstück selbstverständlich. Trotzdem muss man sich aber an die Auflagen halten.
Ich hoffe, Dir damit weiter geholfen zu haben.
Gruß
Silke