Hallo!
zu den Baubestimmungen in Baden Würtemberg kann ich keine Angaben machen, da ich aus NRW komme. Hier sind solche Arbeiten wohl erlaubt, wenn diese kein fremdes oder allgemeines Eigentum beschädigen. Wenn die Arbeiten konkret sind, sollten diese auf jeden Fall mit dem Vorstand abgesprochen werden, damit es nicht zu bösen Überraschungen (wie Zerstörung von Zu- oder Ableitungen, die im Grundstück verlegt sind) kommt.
Eine pauschale Summe oder qm- Preis zu geben ist schwer möglich, da dieses immer von der Ausstattung oder auch dem Träger abhängig ist. Meist werden Schrebergärten geschätzt, d. h. es wird eine Bestandsaufnahme aller auf dem Grundstück befindlichen Sachen (Laube, Pflanzen, Wege…) gemacht und der Zustand bewertet. Daraus ergibt sich die Ablösesumme. Dazu können noch Abtretung für Wasser-, Stromanschluss kommen, sowie Vereinsbeiträge und Pacht, die jährlich an den Verein gezahlt werden müssen, sowie Überschreibungsgebühren. Diese Summe ist für Käufer und Verkäufer verbindlich und sollten immer in einem Schriftstück festgehalten sein. Verhandelt werden kann darüber hinaus über den beweglichen Hausrat (Gartengeräte, Innenausstattung der Laube, Bestuhlung).Da es hier sehr große Spannweiten gibt, kann sich die Anschaffung von wenigen hundert Euro bis über zehntausend Euro erstrecken. Am besten ist anschauen und überlegen, was einem selbst die Anschaffung Wert ist oder für sich eine Höchstsumme festlegen. Ansonsten heißt es warten und weitersuchen.
Bitte daran denken: Auch wenn ein Kaufpreis festgelegt wird ist ein eingetragener Kleingärtner nicht Besitzer, sondern Pächter und hat sich an den Satzungen des Vereins sowie am Bundes- Kleigartengesetz (BKleinG) zu orientieren. Diese bekommt man beim Vorstand bzw. im Internet.
Viel Erfolg und einen guten Start als Schrebergärtner
Silke