Darf Sie das Geld von der Nebenkostenabrechnung behalten, wenn sie das Treppenhaus selbst Putzt?

Guten Tag.

Ich habe ein Anliegen.
Wohne seit drei Jahren in einer Mietswohnung. Vor kurzem bekam ich Post meiner Vermieterin, wo ein Putzplan drin enthalten war, mit der bitte um Durchführung und einhaltung. Darin stand noch, dass wenn der Putzplan unterlassen würde, sie selbst Putzen würde und 10 € von der Nebenkostenabrechnung einbehalten würde. Im Mietvertrag ist nichts über die Reinigung des Treppenhauses erwähnt…

Darf sie die 10 € einbehalten?

Hallo!

Nein.

Wenn nichts im Mietvertrag zu Treppenhausreinigung genannt ist, dann muss man das auch nicht zahlen oder selber machen .

Üblich wäre im Vertrag ja sowieso, die grundsätzliche zulässige Reinigung auf die Mieter zu übertragen.
Etwa nach Hausordnung/Putzplan, wer wann dran ist und wer welchen Abschnitt fegen und wischen muss.
Und wenn es dann nicht klappt, dann kann auch ein Putzdienst bestellt werden und die Kosten werden auf alle Mieter umverteilt.

MfG
duck313

Es könnte im Mietvertrag z.B. in der anhängenden Hausordnung, in dem Begriff „II.BV“ oder „BetrkVO“ versteckt sein. Die wörtliche Erwähnung des Wortes „Treppenraumreinigung“ ist nicht erforderlich. Man sollte also schon wissen und verstehen was man liest, wenn man den Mietvertrag durcharbeitet.
Wenn wirklich nichts im Mietvertrag steht, dann muss man nichts machen oder bezahlen. Wenn es allerdings aufgeführt ist und die Arbeiten fremdvergeben werden dürfen/können, dürfen diese Arbeiten auch vom Eigentümer, Verwalter, Beauftragten etc. ausgeführt werden. Grundlage für eine Abrechnung ohne Rechnung kann ein Angebot (allerdings ohne MWSt) einer Firma sein. Da wäre man mit 10€ pro Reinigung wirklich gut bedient.

vnA