Guten Tag,
welches Bundesland heute?
Gab es zu DDR-Zeiten ein einheitliches oder auch ein „Bundesland“-bezogenes Baurecht (natürlich nicht wirklich „Bundes…“.
Was eine „genehmigungsfrei Baufläche“ sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Was ist das denn für ein Grundstück zu DDR-Zeiten gewesen, Einfamilienhaus-, gewerblich, landwirtschaftlich, Kleingartenanlage ,im Aussenbereich (ausserhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen),etc., etc.
Gab es Regelungen für sog. „genehmigungsfreie Bauvorhaben“. Das könnten nach heutiger Gesetzeslage (welches Bundesland??) Gebäude sein, die bestimmten Restriktionen z.B. zu Grundfläche, Kubatur, Abmessung, Nutzung, Lage (Grenze), Ausstattung (WC, Feuerstätten), Gebäudeklassen unterliegen.
Ganz grob würde ich sagen: NEIN!
Weil:
ein Nachbar kann natürlich keinerlei(!!) (öffentlich rechtlich verbindliche) Erlaubnisse in diesem Sinn geben
…und als Mieter und nicht Eigentümer schon gar nicht!
…Grenzbebauungen eher immer eine (nicht erlaubte) Besonderheit darstellen
…ein Nachbar über einen Stall auf der Grenze natürlich nicht in jedem Fall „glücklich“ sein wird, z.B. bei Mieterwechsel oder wenn er selber dort z.B. keinen Stall mehr betreiben will.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg