DDR-Baurecht, genehmigungsfrei Baufläche

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe ca. 1985 einen Stall von 7,5m² errichte.
Mich interessiert die damalige, genehmigungsfreie Baufläche für solch einen Bau.

Weiterhin habe ich diesen Stall auf Grenze an die Rückwand des vom Nachbarn bereits vorhandenen Kanichenstalls gebaut. Der Gartenbesitzer war Mieter des Grundstückes, hat mir aber die Erlaubnis gegeben. Habe ich Bestandsschutz?

Hallo Frau Staud,
leider kann ich Ihnen zum Baurecht der DDR keine Auskunft geben. Nach westdeutschem Baurecht ergibt sich die genehmigungsfreie Baufläche und die Länge der möglichen Grenzbebauung aus der jeweiligen Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes. Die entsprechende Landesbauordnung finden Sie z.B. hier: http://www.baurecht-dienst.de/html/baurecht/frm3_sn.htm
Das Thema Bestandsschutz ist ein sehr heßes Thema. In der Regel haben Sie keinen Bestandsschutz. Ein Mieter eines Nachbargrundstücks kann ihnen auch keine nachbarrechtliche Genehmigung erteilen. Dies kann nur der Grundstückseigentümer.
Lassen Sie sich doch einfach mal bei ihrem örtlichen Bauamt beraten. Diese müssen ihnen genaue Auskunft geben.

Guten Tag,
welches Bundesland heute?
Gab es zu DDR-Zeiten ein einheitliches oder auch ein „Bundesland“-bezogenes Baurecht (natürlich nicht wirklich „Bundes…“.
Was eine „genehmigungsfrei Baufläche“ sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Was ist das denn für ein Grundstück zu DDR-Zeiten gewesen, Einfamilienhaus-, gewerblich, landwirtschaftlich, Kleingartenanlage ,im Aussenbereich (ausserhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen),etc., etc.
Gab es Regelungen für sog. „genehmigungsfreie Bauvorhaben“. Das könnten nach heutiger Gesetzeslage (welches Bundesland??) Gebäude sein, die bestimmten Restriktionen z.B. zu Grundfläche, Kubatur, Abmessung, Nutzung, Lage (Grenze), Ausstattung (WC, Feuerstätten), Gebäudeklassen unterliegen.
Ganz grob würde ich sagen: NEIN!
Weil:
ein Nachbar kann natürlich keinerlei(!!) (öffentlich rechtlich verbindliche) Erlaubnisse in diesem Sinn geben
…und als Mieter und nicht Eigentümer schon gar nicht!
…Grenzbebauungen eher immer eine (nicht erlaubte) Besonderheit darstellen
…ein Nachbar über einen Stall auf der Grenze natürlich nicht in jedem Fall „glücklich“ sein wird, z.B. bei Mieterwechsel oder wenn er selber dort z.B. keinen Stall mehr betreiben will.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Hallo und ganz herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort. Ich werde mich mal an das zuständige Bauamt wenden. Liebe Grüsse, Sandra

Sehr geehrter Herr Schwengberg,

ganz herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort. Ich werde versuchen, entweder beim Bauamt entsprechende Informationen bzw. alte Unterlagen zu bekommen.
Viele Gruesse

Sandra

Hallo!

Zu der genehmigungsfreien Baufläche in 1985 kann ich nichts sagen. Heute wären das nach unserem Landesrecht (Hessen) 30 m³ umbauter Raum.

Sollte der Bau nach dem Recht von 1985 legal gewesen sein, dann wäre heute ein Bestandsschutz gegeben. Wenn illegal dann kein Bestandsschutz.

Gruß

Walter

Hallo Walter, ganz herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort. Sie hat mir schon ein ganzes Stück weitergeholfen. Viele Grüße, Sandra

Liebe Frau Staud,
leider muss ich zugeben, dass ich vom Baurecht zu DDR-Zeiten und den entsprechenden Übergangsregelungen keine Ahnung habe. Vielleicht solllte Sie dazu mal einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Ihrer Nachbarschaft befragen. Die kennen sich aus.
Viel Erfolg!
Gruß
Geoli

Hallo,
das DDR-Baurecht kenne ich nicht. Deshalb kann ich dazu nicht antworten.
Nur der Besitzer und nicht der Mieter eines Grundstücks kann einer Grenzbebauung zustimmen. Unter Umständen fällt der Stall jedoch unter Bestandsschutz, insbesondere weil auf der Grenze bereits das Nachbargebäude stand.
MfG
Kley

Hallo,
kenne mich im Baurecht der ehemaligen DDR nicht aus.

Hallo Geoli, trotzdem ganz lieben Dank für die rasche und nette Antwort. Liebe Grüsse und einen schönen Abend, Sandra

Hallo und ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort. Es ist ein kompliziertes Thema :frowning:(. Nochmals lieben Dank und schönen ABend, Sandra

Hallo liebe Sandra,
leider kenne ich mich im DDR-Baurecht überhaupt nicht aus und weiss auch nicht, ob dieses heute für die damaligen Bauten für einen Bestandschutz sorgen würde.
Tut mir leid, LG Peter

Guten Morgen Peter, lieben Dank für das nette Mail. Ich muss einfach mal auf unser zuständiges Bauamt, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Liebe Grüsse, Sandra

Worauf zielt die Frage eigentlich ab? Soll die Scheune abgerissen werden?

sorry; keine Ahnung