Dringend:'En bloc'-Immobilienkauf

Hallo miteinander!

Ich möchte als Privatperson die sich im Besitz einer Insolventen OHG befindlichen, bereits vermieteten bzw. verpachteten Immobilien (in jedem Objekt befindet sich neben den Wohnungen auch eine Gaststätte)käuflicherwerben. Der Insolvenzverwalter - der ja in diesem Fall als Verkäufer auftritt - hat im Zusammenhang mit meinem Kaufpreisangebot von einer evtl.auf den Kaufpreis anfallenden Mwst. gesprochen!
Meine Frage: Kann es sein das beim Kauf von Immobilien Mwst. zu
zahlen ist? Und wenn ja, warum?Eventuell nur auf die Einrichtung der Gaststätten? Wie kann mann die Berechnungsgrundlage für die Mwst. senken? Habe gehört, dass für den Kauf von Grund und Boden keine Mwst. anfällt!? Also eventuell 2 Verträge machen (Grund/Boden und Immobilie)?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüsse

Hallo Benjamino,

ich nehme zwar an, dass der Wiz Dir auch noch antworten wird :smile:, und dass außerdem die Gefahr einer Löschung wegen Verstoßes gegen die FAQ 1129 (oder so) winkt, aber das Wichtigste in Kürze: Grundsätzlich kann auch eine Privatperson mit USt kaufen, in einigen Fällen kann das sogar Sinn machen. Bei der beschrieben Konstellation kann aber ein gewaltiger finanzieller Haken im Spiel sein, nämlich § 15a UStG.

In jedem Fall würde ich für den Kauf eine intensive anwaltliche Beratung/Begleitung hinzuziehen! In keinem Fall ohne oder auch nur mit „Beratung“ durch Foren. Jeder Fall ist einfach speziell, und das kann nur Jemand machen, der den Vertrag vorliegen hat.

Gruß,
Oskar

Hallo Oskar!

Vielen Dank für die Antwort!Die anwaltliche Begleitung habe ich schon, dennoch schadet es ja nie sich auch selbständig schlau zu machen :smile:
Inwiefern könnte es denn Sinn machen mit Ust. zu kaufen? Dachte eigentlich eher daran diese zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten!?
Von welchem finanziellen Haken sprichst Du hier?

Danke!

Beste Grüsse,

Benjamin

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Hallo Benjamino,

Inwiefern könnte es denn Sinn machen mit Ust. zu kaufen?
Dachte eigentlich eher daran diese zu vermeiden bzw. so gering
wie möglich zu halten!?

Wenn man zur USt optiert, kann man z.B. bei Renovierungsarbeiten die Vorsteuer zurückholen. Das ist ein reines Rechenexempel.

Von welchem finanziellen Haken sprichst Du hier?

Wenn man zur USt optiert, ist man 10 Jahre quasi daran gebunden. Man kann zwar wieder „zurückoptieren“ jedoch wird das Finanzamt die Vorsteuer geltend machen.

Wenn man ein Grundstück mit USt kauft, macht man die Vorsteuer geltend. Wenn man die Gewerbeeinheiten nach 2 Jahren in Wohneinheiten umwandeln möchte und diese natürlich nur los wird, wenn man ohne USt vermietet, müsste man für die restlichen 8 Jahre die Vorsteuer an das Finanzamt zahlen.

In dieser Haftungsfalle befindet sich möglicherweise der Insolvenzverwalter. Das ist zwar zunächst dessen Problem, aber er wird deswegen möglicherweise heiß hinterher sein, das Grundstück mit USt zu verkaufen, auch wenn es für den Käufer nicht so viel Sinn macht.

Gruß,
Oskar