Liebe WWWler und noch mal eine Frage zur Eigenheimzulage.
Ich sitze gerade über dem Formular und bin dabei die Anschaffungskosten zu ermitteln. Das Haus ist ein Altbau und wird privat genutzt also bewege ich mich in Zeile 41. Hier habe ich jetzt den Kaufpreis zuzüglich aller Anschaffungskosten eingetragen.
Beim Lesen der Richtlinien läuft mir folgender Satz über den Weg:
„Die Grundförderung beträgt sowohl bei Neubauten als auch bei Kauf einer Gebrauchtimmobilie 1% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden) bis zu einer Höhe von maximal 125.000“
Nach meinem Verständnis kann ich also diese Ksten auch noch hinzurechnen.?
Wenn ja, was fällt alles unter diese Kosten? Wir haben Elektro, Fussböden, Wände und Decken im Innenbereich neu gemacht - allerdings alles in Eigenleistung, so dass wir nur Materialquittungen haben.
Im nächsten Jahr kommen noch das Dach und die Fassade hinzu.
Wie berücksichtige ich das im Antrag heute? Kann ich das nachträglich einreichen?
Danke für die Antworten.
Lieben Gruß,
Alexandra