Eigenheimzulage zurückzahlen bei Überschreibung?

Hallo

Mein Mann und ich wollen eventuell unsere Wohneigentum auf unsere Tochter übertragen. Wir beziehen noch Eigeneheimzulage für dieses und das folgende Jahr. Uns ist klar, dass wir den Status durch die Schenkung verlieren. Meine Frage wäre jedoch, ob ich die Eigenheimzulage für das laufende Jahr zurückzahlen muss oder nicht? Ich meine wir bekomme sie immer für das Jahr im Voraus. Da wir die Überschreibung aber in dieser Periode machen wollen weiß ich nicht on wir sie behalten können oder nicht oder anteilsmäßig zurück zahlen müssen? Für das folgende Jahr bekomme ich sie nicht mehr, dass weiß ich… Aber es wäre schade, wenn ich wegen 5 Monate die ganze Eigenheimzulage verlieren würde.
Wer kann mir weiterhelfen???

Danke

Hallo,

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Im abstrakten Fall, dass aus irgendwelchen Gründen (außer Anzahl der Kinder bei Kinderzulage, Höhe des Fördergrundbetrages) die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage entfallen, wird die Festsetzung mit Wirkung zum FOLGENDEN Kalenderjahr aufgehoben.

Es grüßt der
AallRounder