Eigentümer einer Wohnung im 3-Familienhaus zahlt keine Rücklagen/Nebenkosten

Guten Tag,

vielleicht hat jemand eine Idee, was man hier unternehmen kann. Das Haus wurde in drei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Der Eigentümer der Dachgeschosswohnung ist zahlungsunfähig und die Wohnung soll in die dritte Zwangsversteigerung, da er den Kredit auch nicht bedienen kann und die beiden anderen Versteigerungen nichts gebracht haben. Wir gehen davon aus, dass auch diesesmal kein Käufer gefunden wird, da die Wohnung durch Mietnomaden in einem erbärmungswürdigem Zustand ist, keine Tür mehr fest in den Angeln oder zerschlagen usw…

Jetzt ist es so, dass das Haus von einer Hausverwaltung betreut wird. Für die obere Wohnung fallen natürlich Kosten an, Rücklagen, Hausverwaltungsgebühren, Heizungskosten, Wasser usw. Diese Kosten zahlt der Eigentümer ebenfalls seit zwei Jahren nicht. Die Rücklagen dürfen ja eigentlich nicht für solche Zwecke verwendet werden, das bedeutet aber, dass wir beiden anderen Eigentümer die laufenden Kosten für die Wohnung mit tragen müssten. Inzwischen fehlen knapp 4.000 € auf dem Konto. Wenn die Wohnung wieder nicht verkauft wird, könnte das so weitergehen. Gibt es eine Lösung für uns??? Kennt jemand so einen Fall??

Ich wäre für einen Rat sehr dankbar
Viele Grüße
ahlam

Hallo!

Einfache Lösung :

die 2 anderen Eigentümer setzen sich zusammen und kaufen bei der Versteigerung die Wohnung für „billig Geld“. Dann renovieren und vermieten oder verkaufen.

Anschließend schmeißen sie die unnötige Hausverwaltung raus. 3 Wohnungen kann man doch wohl allein verwalten, oder ?

Man haftet doch für alle Gemeinschaftskosten gemeinschaftlich, bedeutet aber auch, jeder für alles. Man kann ja sein vorgestrecktes Geld vom 3. (Noch)Eigentümer einfordern.

Wo nichts ist, kann man aber auch nichts einziehen. Die Wohnung als Wert haben sich offenbar schon andere Gläubiger gesichert.

MfG
duck313

Hallo

Ich schliesse mich diesem Vorschlag voll und ganz an.

Derartige Situationen gibt es leider mehr als man denkt.
Je früher das beendet werden kann, umso weniger Schaden für die anderen, noch solventen Eigentümer, die i.d.R. auf den „vorgelegten“ Kosten sitzenbleiben.

Grüsse Rudi

die i.d.R. auf den „vorgelegten“ Kosten sitzenbleiben.

und die oft erstaunt sind, wie juristisch kompetent der neue Ersteigerer die Teilungserklärung bzw. die Pflichten der anderen kennt.

Gruß
achim

Hausgeld / zwangsversteigerung
Da gibt es einen Tollen § 10 ZVG http://dejure.org/gesetze/ZVG/10.html

in den man für die Letzten 2 Jahre die Ausstehenden Hausgelder als vorrangig Bekommt, bis zu 5% des Einheitwertes.

Hallo duck313,
danke für deinen Post, das wäre ganz gewiss ein guter Vorschlag, wenn der Preis in der Zwangsversteigerung entsprechend wäre. Sie wurde von einer Kreditanstalt zur nächsten weitergereicht und wie ich lernen musste, ist es dann für jedes neue Kreditinstitut die erste Zwangsversteigerung. Das erhöht den Preis. Ich hatte bereits einmal geboten, aber keinen Zuschlag bekommen. Bei der nächsten Versteigerung wäre der Preis dann niedriger gewesen. Jetzt können sie wieder hoch rein gehen, denn es ist ja wieder eine erste Zwangsversteigerung. Der Gutachter hat die zwar Wohnung niedrig angesetzt, aber gleichzeitig bräuchten wir in der gleichen Höhe Renovierungskosten… Es besteht kein Zweifel, dass die ebenfalls ca 28 Tausend betragen. Die Wohnung befindet sich auf dem „platten Land“ ohne vernünftige Infrastruktur, zur nächsten Ortschaft ca 2 km. Dachwohnung mit schrägen Wänden, eigentlich nur 2 Schlafzimmer und ein Bad, da die Wohnung darunter „geteilt“ wurde. Wer bitte schön, soll denn sowas kaufen? Wir könnten dann jeder schätzungsweise ab 10 Tausend Euro aufnehmen und als ungenutzen Raum stehen lassen, da die Renovierung jenseits von Gut und Böse wäre. Der Eigentümer ist in dieser Wohnung angemeldet, nutzt sie auch paar Mal im Jahr. Der müsste wahrscheinlich dannn zwangsgeräumt werden, befürchte ich. Ist das sinnvoll?? Ich bin meinem Geld nicht böse und hatte in meiner Wohung einen Mietnomaden, der mich 14.000 € gekostet hat. Aber vielleicht habe ich ja nur die Wahl zwischen „Pest und Colera“, da bringt mich zur Verzweiflung…
Viele Grüße
ahlm

Danke für den Hinweis. Habe ich mir direkt ausgedruckt. Ist aber wieder im „Beamtendeutsch“ geschrieben, dass muss ich in aller Ruhe mal anschauen…

Hallo Rudi,
da haben Sie einen richtigen Kommentar abgegeben: dieses Wörtchen „noch“ solventen Eigentümer trifft es auf den Punkt. Wenn jetzt eine Kanalerneuerung, Dach, Heizungsanlage oder ähnliche Sachen anstehen, ist das Geld der Rücklagen schon nagegriffen und die fälligen Kosten gehen dann auch noch auf die beiden Eigentümer. Niemals wieder eine Eigentumswohnung!!!

Hallo,

da in diesem Fall auch die zwei Wohnungs-Parteien Ansprüche an den 3. haben, können sie ev. eine Zwagnsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Eine solche läuft regulär ab.
Würde mich beim zuständingen Amtsgericht, ev. auch bei einem versierten Anwalt erkundigen.
Rausklagen kann trotzdem nötig werden.

In welcher Gegend befindet sich die Wohnung? Lässt sie sich später, renoviert, ev. als Studenten- oder Ferienwohnung vermieten?

Ob ein Hausverwalter bei einem 3- oder real eher 2-Parteienhaus wirklich nötig ist, würde ich auch überlegen.

Gruß, Paran

Hallo Paran,
die Wohnung wird bereits von der Bank zwangsversteigert. Die Hausverwaltung haben wir nur aus dem Grund mit ins Boot geholt, weil die Wohnung 2 Jahre lang über einer Zwangsverwaltung betreut wurde. In dieser Zeit wurden die Kosten auch von dieser getragen und es wurde auch der Winterdienst, Rasenmähen usw. durchgeführt. Es sind bereits 2 Versteigerungstermine gewesen, in denen die Wohnung nicht verkauft werden konnte. Weil die Kosten sehr hoch waren, wurde sie wieder an den Eigentümer zurück gegeben. Zwischenzeitlich hat die „alte“ Bank diese Wohnung wohl in einem Portfolio an eine andere Bank weiter gegeben und nun will diese mit neuer Kraft die ganze Geschichte von vorn beginnen. Daher wird die Wohnung auch in der Zwangsversteigerung nicht billiger, denn für die neue Bank ist das der erste Termin. Das ist der Trick dabei…