Eigentümer-Versammlung, ein ET geht mittendrin

Hallo,

bei einer Eigentümer-Versammlung sind zu Beginn 5540 Anteile von 10.000 anwesend. Die Versammlung ist also beschlussfähig. Nach drei TOPs verlässt einer der Eigentümer kommentarlos die Versammlung, nun sind es nur noch 4860 von 10.000, also weniger als 50 %.
Was ist mit den Punkten, über die danach abgestimmt wird? Sie werden zwar einstimmig entschieden von den abwesenden Eigentümern, aber es sind ja weniger als 50 % der Anteile an der Abstimmung beteiligt.

Danke für Hinweise

Hallo,

bei einer Eigentümer-Versammlung sind zu Beginn 5540 Anteile
von 10.000 anwesend. Die Versammlung ist also beschlussfähig.
Nach drei TOPs verlässt einer der Eigentümer kommentarlos die
Versammlung, nun sind es nur noch 4860 von 10.000, also
weniger als 50 %.

Gut

Was ist mit den Punkten, über die danach abgestimmt wird? Sie
werden zwar einstimmig entschieden von den abwesenden
Eigentümern, aber es sind ja weniger als 50 % der Anteile an
der Abstimmung beteiligt.

Ist bekannt, wie viele Vollmachten erteilt wurden an die Hausverwaltung und andere Miteigentümer, es müssen die Stimmberechtigten nicht zwingend anwesend sein um eine Beschlussfähigkeit herzustellen.

Gruß

BHShuber

Hallo,

Ist bekannt, wie viele Vollmachten erteilt wurden an die
Hausverwaltung und andere Miteigentümer, es müssen die
Stimmberechtigten nicht zwingend anwesend sein um eine
Beschlussfähigkeit herzustellen.

Vielen Dank für die Antwort.

Ja, bei den angegebenen Anteilen sind diese mit eingerechnet, sonst hätte sich die Frage nicht ergeben.

Es waren also bei Beginn „genügend“ Anteile anwesend, bei einer ganzen Reihe von Abstimmungen jedoch unter 50 %.

Dass irgendwann mal eine Mehrheit anwesend war, ist ja schön. Es zählen allerdings die Anteile zum Zweitpunkt der Abstimmung.

vnA