Eigentumsfrage zu Gartenhaus auf gekauftem Grund

Guten Tag,

meine Verlobte und ich haben im September 2001 ein Grundstück
samt Wohnhaus und Scheune/mit Einliegerwohnung erworben. Die
Mutter der weiblichen Verkäuferpartei wohnt bei uns zur Miete
in der Einliegerwohnung. Zu dem gekauften Grundstück gehört
ein größeres Gartenhaus, welches einiges an Wert besitzt.
Dafür möchte nun die Mieterin 1300 EUR haben, sonst läst Sie
das Gartenhaus abreißen. Einen Vetrag mit der Verkäuferpartei
welche das Besitzverhältnis regelt gibt es nicht, Sie hat nur
den Kaufbeleg. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wir haben doch
den Grund und Boden wie es steht und liegt gekauft, ist es da
rechtlich überhaupt zulässig, dass Sie dafür von uns nachträglich
Geld verlangen darf, bzw. es abreißen darf ?? Muss Sie nicht
eigentlich von den Verkäuferparteien Geldforderungen geltend
machen ?? Außerdem hat die Mieterin eine Brunnenpumpe abmontiert
und verschenkt, auch nachdem der Kauf des Grund und Bodens ab-
geschlossen war. Ist das zulässig ?? Ohne das wir etwas davon
wussten ?? Was können wir machen ??

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

MfG,
Matthias Jakisch.

hi,

die polizei anrufen und strafanzeige stellen - na ja zumindest ist das schon ganz schön frech, nachdem was du da schreibst hat sich wohl da jemand an deinem grund und boden und zubehör zu schaffen gemacht, verkauft ist verkauft - so wie es liegt und steht - es sei denn es steht was anderes im notarvertrag drin und das ist nicht so eine konstellation wie in den neuen bundesländern wo grund jemanden anderem gehört wie das gebäude - da sieht die regelung etwas anders aus - aber ich denke du kannst schon dem ganzen nachdrücklich einhalt gebieten

uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OK, vielen Dank !!

Aber wie sieht es mit dem Gartenhaus aus, das gehört uns doch
auch (steht nicht im Notarvertrag als Eigentum unserer
Mieterin drinne). Aber Sie will dafür Geld sehen (die Mieterin),
weil Sie sagt, „ich habe das damals mit meinem Mann zusammen gekauft und deshalb gehört es mir“. Ich denke die Tochter (Verkäuferpartei) und unsere Mieterin wollen uns übers Ohr hauen.
Außerdem hat Sie doch nicht das Recht das Gartenhaus auf
unserem Grundstück abzureißen, oder ?? Kann man da irgendwelche
Preventionen im Vorraus einsetzen, damit Sie das unterlässt ??
Wir sind halt tagsüber arbeiten und Sie daheim in Ihrer Wohnung,
Sie kann also unbemerkt zu Werke gehen !!

Gruß,
Matthias Jakisch.

Hallo Mathias ,

steht zu dem Gartenhaus überhaupt etwas im Notarvertrag ? bzw. was steht im Mietvertrag der Mieterin ? Gartennutzung ?
wie groß ist das Gartenhaus - ist es von der Größe her genehmigungspflichtig oder nicht ?

ich würde in jedem Fall unmittelbar und präventiv ein Einschreiben an die Mieterin schicken ,daß das Gartenhaus zum Zubehör des Grundstückskaufes gehört ,übrigens ebenso wie die Brunnenpumpe! (hier mit Fristsetzung zur Rückgabe ! ) - unter Androhung von umfassenden Schadenersatzansprüchen im Falle der Zuwiderhandlung -

die Formulierung und Gestaltung des Einschreiben kannst nur Du einschätzen , je nachdem wie das weitere Verhältnis zur Mieterin aussehen sollte - oder könnte . Streit und Krieg unter einem Dach erhöht selten den Wohfühlfaktor !

Aber ich fürchte ,dass die Probleme vorprogrammiert sind wenn sich die Mieterin nach wie vor wie die Eigentümerin fühlt und ausführt .

Du hast allerdings nur die Chance Deine Position klar und unmissverständlich deutlich zu machen.

Gruß

HC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also im Notarvertrag steht „wie es steht und liegt“, keine
besondere Äußerung über das Gartenhaus. Im Mietvertrag steht,
dass die Mieterin nicht berechtigt ist, den Garten zu be-
nutzen, Sie darf sich nur auf der Terasse vor dem Garten
bewegen. Das Gartenhaus ist etwa 5x10 Meter groß, also kein
kleines. Es wurde damalig ein Bauantrag gestellt und bewilligt.

Ich werde auf alle Fälle der Mieterin bzw. deren Tochter (Vor-
besitzerin) klar machen, dass wir auf keinen Fall für etwas
schon bezahltes (Grund und Boden - Notarvertrag) noch einmal
etwas für das Gartenhaus bezahlen werden, Ihr unterbieten
irgendwelche Handhabungen das Gartenhaus betreffend zu unter-
lassen und wenigstens einen Teilbetrag, bzw. die Pumpe zurück-
zuliefern. Wenn Du wüsstest was noch so alles im Argen ist.
Ihr Enkel hat sich als Untermieter eingeschlichen, stellt sein
Fahrzeug auf unserem Grundstück ab, Sie lädt sich großartig
Gäste für Feiern ein, die Türen batzen u.s.w. und so fort…

Da wir die Mieterin jetzt im Anfangsstatium nicht verlieren wollen,
müssen wir etwas vorsichtig sein, wie wir vorgehen.

Hast Du sonst noch ein paar Vorschläge oder Ratschläge ??

Gruß und vielen Dank bis dato,
Matthias Jakisch.

Hallo Mathias,

Hallo,

also im Notarvertrag steht „wie es steht und liegt“, keine
besondere Äußerung über das Gartenhaus.

d.h. also inclusiv der Gartenhauses - keine Diskussion.

Im Mietvertrag steht,

dass die Mieterin nicht berechtigt ist, den Garten zu be-
nutzen, Sie darf sich nur auf der Terasse vor dem Garten
bewegen. Das Gartenhaus ist etwa 5x10 Meter groß, also kein
kleines. Es wurde damalig ein Bauantrag gestellt und
bewilligt.

Ich werde auf alle Fälle der Mieterin bzw. deren Tochter (Vor-
besitzerin) klar machen, dass wir auf keinen Fall für etwas
schon bezahltes (Grund und Boden - Notarvertrag) noch einmal
etwas für das Gartenhaus bezahlen werden, Ihr unterbieten
irgendwelche Handhabungen das Gartenhaus betreffend zu unter-
lassen

aber bitte schriftlich - per Einschreiben

und wenigstens einen Teilbetrag, bzw. die Pumpe zurück-

zuliefern.

wieso nur Teilbertag ?? Pumpe zurück oder neue Pumpe als Ersatz !

Wenn Du wüsstest was noch so alles im Argen ist.

Ihr Enkel hat sich als Untermieter eingeschlichen,

Untervermietung ist vom Eigentümer in der Regel schriftlich zu genehmigen ( schau dazu in Deinen Mietvertrag ) - aber Vorsicht vorübergehender! Besuch von Verwandten ist nicht zu verbieten . Also klären ob er da wohnt oder nur zu Besuch ist ( nicht länger als max . 4-6 Wochen ) - das ist auch wichtig zu wissen für die verbrauchsabhängigen Kosten bei der Nebenkostenabrechnung ! und erhöht die Nebenkostenvorauszahlung .

stellt sein
Fahrzeug auf unserem Grundstück ab,

direkt unterbinden !- oder einen PKW - Stellplatz zur ortsüblichen Miete anbieten .

Sie lädt sich großartig

Gäste für Feiern ein, die Türen batzen u.s.w. und so fort…

Da wir die Mieterin jetzt im Anfangsstatium nicht verlieren
wollen,
müssen wir etwas vorsichtig sein, wie wir vorgehen.

aber das hört sich insgesamt nicht gut an und riecht nach weiteren Problemen in der Zukunft .

Wäre es in dem Bereich denn so schwierig neue Mieter zu finden ?

Gruß

HC

hi,

also wie gesagt - du hast das recht da mal kurz oder intensiver die „waffen“ zu zücken - sprich mal mehr oder minder freundlich aber mit nachdruck drauf hinweisen, das die da mind. ein bisschen hausfriedensbruch, diebstahl und/ oder ungenehmigte (??? - siehe mietvertrag) untervermietung machen und du das recht hast fristlos zu kündigen und/ oder strafanzeige etc. zu stellen - wenn du keinen ärger haben willst pack das halt in ein paar höflichere worte (aber der ärger is ja schon da - ich würd evtl. gleich mal einen größeren schuß vor den bug setzen und strafanzeige wegen diebstahl erstatten - ich glaub dann werden die schon ein bisschen ruhiger -

aber wenn ihr nicht da seid machen die ja doch wieder was die wollen - also lieber ein ende mit schrecken als ein schrecken ohne ende -

probier das alles erstmal aus und sieh was passiert - dann komm nochmal hierher,

aber jetzt vielleicht zum rechtlichen: das was die so alles und du schreibst dürfen die nicht - es ist euer grundstück und ihr seid alleiniger eigentümer - du kannst miete für das gartenhaus verlangen (!!!), du kannst miete für den parkplatz verlangen, du kannst verlangen das der untermieter auszieht oder extra miete zahlt (weis ich nicht so genau), ihr eine abmahnung wegen ruhestörung oder verstoß gegen die hausordnung schicken etc. - bedenke aber noch dabei, dass wenn es gaaaanz schlimm kommt es gaaaaanz schön lange dauert bis du einen „hartgesottene“ mieter aus dem haus hast, was da wären (in kurzform) kündigung des mv, klage, zeugen, gutachter, urteil, gerichtvollzieher, polizei (wegen türöffnung und wohnungsräumung etc.), lagerkosten der möbels etc. ,

ein tip von mir: um das alles zu umgehen ín den sauren apfel beisen und versuchen die ohne weitere verzögerung aus dem haus zu bekommen, notfalls ne andere wohnung suchen und den umzug bezahlen, ich weis du hälst mich jetzt vielleicht für verrückt, aber dann kannst du innerhalb kürzester zeit wieder lachen und die sache ist vorbei und du kannst dir nen besseren mieter suchen - als vielleicht die nächsten jahre einen rechtstreit zu führen und mit diesen leuten auch noch unter einem dach zu leben und dann trotzdem keine mietzahlung zu bekommen, weil dann geht der ganze kram von vorne los

hoffe das hilft

uwe