Eigentumswohnung -Schenkung

Ich möchte gerne meine Eigentumswohnung ( ohne Grundschuld) meinen Sohn schenken. Muß ich, bezw. mein Sohn bei dieser Aktion
Steuern zahlen?

Danke für einen Tipp
Georg

ja man muss Steuern zahlen das berechnet sich von Einheitswert.

Servus Georg,

Daniela spricht vermutlich von österreichischem Recht.

In Deutschland sieht das ein bissel anders aus: Nach derzeit noch geltendem Recht gibts bei Schenkung von Vater an Sohn erstmal einen Freibetrag von 205.000 €.

Und die Bewertung bei Schenkung und Erbschaft erfolgt nicht mehr nach dem Einheitswert, sondern (ich vereinfache jetzt recht grob) mit einer Art Standard-Ertragswert, der vom 12,5fachen der Jahresrohmiete ausgeht (Einzelheiten: § 146 BewG).

Der auf diese Weise ermittelte Wert wird bei einer Eigentumswohnung kaum einmal den Freibetrag überschreiten.

Für das neue Recht muss ich passen - ich kann nicht mal sicher sagen, ab wann das ausschließlich anzuwenden sein wird. Tendenziell geht es dabei um höhere Wertansätze und höhere Freibeträge.

Schöne Grüße

MM

Servus Daniela,

im Reich sieht das ein bissel anders aus. Da gibts komfortable Freibeträge bei Schenkungen von Eltern an Kinder, und der Einheitswert hat für die Bewertung bei Erbschaft und Schenkung schon einige Jahre lang ausgedient.

Schöne Grüße

MM