Einbauküche im Notarvertrag oder privater Vertrag?

Hallo,
wir möchten ein Haus kaufen und noch einige Einrichtungsgegenstände, wie eine Einbauküche dem Vorbesitzer abkaufen.
Die Küche hat vor 5 Jahren laut Vorbesitzer 15000€ gekostet und sieht wirklich wie neu aus, da sie fast nicht benutzt wurde. Natürlich ist man als Käufer interessiert, den Preis dafür möglichst hoch anzusetzen, um die Grunderwerbssteuer zu sparen.
Ist es geschickter, die Küche in den Notarvertrag mit aufnehmen zu lassen oder sollte man eher einen privaten Kaufvertrag dafür abschließen?
Welches sind die Vor- und Nachteile?
In welchem Fall kümmert sich das Finanzamt eher darum und möchte eventl. einen Beleg, dass die Küche tatsächlich noch so viel wert ist…(z.B. 10000€)?

Einbauküche im Notarvertrag oder privater Vertrag?
Hi,

solange es sich um reelle Zahlen handelt, würde ich die Küche privatschriftlich verkaufen und den notariellen KP entsprechend reduzieren.
Im anderen Fall, macht man das Finanzamt erst mal aufmerksam und kann dann u.U. „rumzackern“ ob hier ein Umgeheungstatbestand geschaffen wurde. Letztlich sollte aber auch hier nix anbrennen. Nur wozu verkomplizieren?

Grüße