Eine immo und 2 makler

Hallo,

folgende Frage :

Eine Person sucht eine Immobillie zum Kauf. Sie findet bei Makler A online eine die sie interessiert.

Es wird eine Besichtigung gemacht. Wohnung ist ok. Makler verlangt aber 5,95 % Provision. Die Person sagt sie brauche noch Bedenkzeit und lässt einen Kauf offen.

Ein paar Tage später sieht sie genau dieselbe Wohnung bei einem anderen Makler. Dieser verlangt nur 3,95 % Provision und die Wohnung ist zusätzlich noch 10.000 Euro billiger.

Person geht nun zum 2. Makler und kauft dort die Wohnung.

Makler A meldet sich um möchte seine Provision haben.

Was nun ? Muss Person diese zahlen ? Es kann ja nicht sein das beide Makler zu bezahlen sind, oder ?

Hallo Marc1980,

doch das kann sein. Schließlich hat man die Dienste beider Makler in Anspruch genommen.
Eine Provisionspflicht hätte man allerdings zumindest bei Makler 2 vermeiden können, indem man ihn umgehend davon unterrichtet hätte, dass man das Objekt bereits kennt (Einrede der Vorkenntnis).

Gruß florestino

Hallo Marc1980,

doch das kann sein. Schließlich hat man die Dienste beider
Makler in Anspruch genommen.

Wie bitte ? Kann ja nur ein Witz sein. Dachte nur bei dem Makler bei dem man dem kauf tätigt muss man bezahlen !?

Eine Provisionspflicht hätte man allerdings zumindest bei
Makler 2 vermeiden können, indem man ihn umgehend davon
unterrichtet hätte, dass man das Objekt bereits kennt (Einrede
der Vorkenntnis).

Und was hätte dies geändert ? Und wie soll das von statten gehen ?

Moin,

Wie bitte ? Kann ja nur ein Witz sein. Dachte nur bei dem
Makler bei dem man dem kauf tätigt muss man bezahlen !?

nein, bei einem Makler wird sowieso kein Kauf getätigt sondern via Notar mit dem Verkäufer.
Du hast aber von Makler A Kenntnis von der Wohnung erhalten und das ist die Tätigkeit, die der Makler erfüllen muss, um bezahlt zu werden, mehr nicht.

Eine Provisionspflicht hätte man allerdings zumindest bei
Makler 2 vermeiden können, indem man ihn umgehend davon
unterrichtet hätte, dass man das Objekt bereits kennt (Einrede
der Vorkenntnis).

Und was hätte dies geändert ? Und wie soll das von statten gehen ?

Du hättest Makler B nicht bezahlen müssen, weil Du ja die Wohnung schon von Makler A kennst. Aber das hättest Du Makler B sofort kundtun müssen, am besten schriftlich mit dessen Unterschrift.
Daß dort die Wohnung 10.000 Euro billiger ist, musst Du mit dem Verkäufer verhackstücken.
Mit der Preisgestaltung hat ein Makler nichts zu tun.

Gandalf

…und wenn man die Wohnung 10.000€ billiger bekommt, dürfte man mit der „Einsparung“ die 1.Maklerkosten abdecken können. Vielleicht geht der 1.Makler auf eine vergleichsweise Regelung zur Vermeidung eines kostenträchtigen Rechtsstreites ein, wenn man ihm sofort eine Summe x bietet.