Einheitswertberechnung für Bau vor 12 Jahren?

Guten Tag,

meine Frau und ich haben im September letzten Jahres ein 25 Jahre altes Einfamilienhaus gebraucht gekauft.

An diesem Einfamilienhaus gibt es einen Carport für 2 PKW der laut Unterlagen 12 Jahre alt ist.

Nun habe ich gestern ein Schreiben vom Finanzamt bekommen:

Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts für Neubau eines Carports für 2 PKW lt. Baugenehmigung vom 06.04.2010.

Ich vermute unsere Vorgänge haben uns verschwiegen, dass der Carport Bau erst nachträglich wahrscheinlich auf Drängen des Amtes beantragt und genehmigt wurde.

Jetzt sollen wir dem Finanzamt Unterlagen zum Carport zukommen lassen für eine Ermittlung des Einheitswerts und haben folgende Probleme:

  • Der Bau war vor 12 Jahren, es gibt dazu nahezu keine Unterlagen

  • Die früheren Eigentümer sind ausgewandert, es gibt keinen Kontakt und keine Adresse

Was würdet Ihr in unserem Fall tun?
Dankeschön.

Viele Grüße

Manfred Feger

Hallo,

dem Finanzamt Unterlagen zum Carport zukommen
lassen für eine Ermittlung des Einheitswerts und haben
folgende Probleme:

  • Der Bau war vor 12 Jahren, es gibt dazu nahezu keine
    Unterlagen

  • Die früheren Eigentümer sind ausgewandert, es gibt keinen
    Kontakt und keine Adresse

Was würdet Ihr tun?

Ich würde am Dienstag beim Bauamt anrufen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Ich würde am Dienstag beim Bauamt anrufen.

Das Bauamt hat keine Ahnung darüber, wie man einen Einheitswert festsetzt.

Hier wird das Verfahren und die rechtlichen Hintergründe ganz gut erklärt:

http://www.immowert-rs.com/einheitswert.htm

Gruß
smalbop

Hallo,
Dein Vorredner meinte sicher - gemäß der Fragestellung -, dass das Bauamt im Besitz der Nachtragsbaugenehmigungsunterlagen sein wird… und diese kann man dann auch kopieren und dem Finanzamt zur Verfügung stellen :wink:

Gruß vom
Schnabel

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