Einheitswertberechnung für Bau vor 12 Jahren?

Guten Tag,

meine Frau und ich haben im September letzten Jahres ein 25 Jahre altes Einfamilienhaus gebraucht gekauft.

An diesem Einfamilienhaus gibt es einen Carport für 2 PKW der laut Unterlagen 12 Jahre alt ist.

Nun habe ich gestern ein Schreiben vom Finanzamt bekommen:

Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts für Neubau eines Carports für 2 PKW lt. Baugenehmigung vom 06.04.2010.

Ich vermute unsere Vorgänge haben uns verschwiegen, dass der Carport Bau erst nachträglich wahrscheinlich auf Drängen des Amtes beantragt und genehmigt wurde.

Jetzt sollen wir dem Finanzamt Unterlagen zum Carport zukommen lassen für eine Ermittlung des Einheitswerts und haben folgende Probleme:

  • Der Bau war vor 12 Jahren, es gibt dazu nahezu keine Unterlagen

  • Die früheren Eigentümer sind ausgewandert, es gibt keinen Kontakt und keine Adresse

Was würdet Ihr in unserem Fall tun?
Dankeschön.

Viele Grüße

Manfred Feger

Hallo Manfred,
ich möchte mich für die späte Meldung entschuldigen, aber ich war im Krankenhaus.
Kann aber zu dem Thema auch leider nichts beitragen.
Ich möchte keinen falschen Tipp abgeben.
Sorry und alles Gute
Maritaro