Einheitswertbescheid

Hallo Forum,

kann mir jemand erklären, wie man das nachrechen kann, wenn man den Einheitswert, den Hebewert und den Grundsteuermessbetrag weiß? So eine einfache Rechnung x mal y mal z?

Ich danke im Vorraus

Gruß Verena

Hallo Forum,

kann mir jemand erklären, wie man das nachrechen kann, wenn
man den Einheitswert, den Hebewert und den
Grundsteuermessbetrag weiß? So eine einfache Rechnung x mal y
mal z?

Ja und was sollen wir nachrechnen?

mfgConrad

Ja und was sollen wir nachrechnen?

Gar nichts! Ich hatte das so verstanden, das man daraus seine Grundsteuer errechnen kann??
Wonach wird eigentlich die Grundsteuer berechnet? Grundstücksgröße + irgendwas dabei? Oder nur reine Grundstücksgröße mal Grundmesswertdingsda?
Mir kam nur die mir genannte Summe des Einheitswerts so hoch vor, also wenn das die Grundsteuer ist, aua!!

Gruß Verena

Das ist in jeder Stadt anders. Du müßtest dort nachfragen.

mfgConrad

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Hallo,

nun mal keine Panik.

Die Grundsteuer wird so errechnet:

Einheitswert x Hebesatz

Das steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__13.html

Wie hoch der Hebesatz ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, einfach mal dort nachfragen.

Gruß

petz

Hallo,

ich frage mich schon eine zeitlang, wie das errechnet wird.

Wir hatten mal eine ETW bei den Schwiegereltern, Grundstücksgröße insges. ca. 300 m².

Dann haben wir uns im gleichen Ort, ca. 500 m weiter, ein Haus mit Grundstücksgröße ca. 750 m² gekauft und bezahlen nur noch die die Hälfte Grundsteuer.

Gruß u. noch schöne Ostern an alle
charly

Hi charly,

der Einheitswert ist eine Messgröße für den wirtschaftlichen Nutzen, den der Besitzer aus der Immobilie ziehen kann. Die Grundstücksgröße allein sagt nichts aus, es kann also durchaus sein, dass das Finanzamt die Ertragskraft einer ETW höher einschätzt als den eines EFH. Dazu kommt, dass die Einheitswerte höchst selten überarbeitet werden.

Gruß Ralf