Eltern als Erst- und Zweitmieter?

Hallo,

ich bin Studentin und habe eine kleine Wohnung in Aussicht. Mein Gehalt ist nicht ausreichend für die Miete, aber meine Eltern würden dafür aufkommen. Stehen in diesem Fall beide Elternteile im Vertrag und ich bin dann Untermieterin oder sollte ich als Zweitmieterin auftauchen? Sind bestimmte Konsequenzen zu beachten, wenn meine Eltern als Erst- und Zweitmieter eingetragen sind (Probleme zu Zweitwohnsitz, Untermiete, etc.)? Auf welche Art habe ich die beste Chance für eine Zusage? Wir wohnen in der selben Stadt. 
Vielen Dank für die Hilfe!

DIe höchste Chance hast du, wenn du deine Eltern mit eintragen lässt im Mietvertrag (am besten auch erwähnen, dass du diese als Bürgen einträgst) - Wer im MV steht muss auch für die Miete aufkommen, so muss sich der VM keine Gedanken um das Geld machen. Es müssen auch nicht beide Elternteile drin stehen, einer reicht vollkommen.
Du solltest dich aber als Zweitmieterin eintragen lassen (bzw. eher deine Eltern) und nicht dich als Untermieterin. sonst muss alles immer über deine Eltern laufen. Bist du ‚normal‘ eingetragen hast du alle Rechte eines Mieters. Als Untermieter muss du wie gesagt alles immer an deine Eltern weiterleiten und DIE müssen das dann beim VM klären. Und wärst du Untermieter KÖNNTE der VM von deinen Eltern dann einen Zuschlag verlangen (Untermietzuschlag bis zu 2,50 Euro ca. für den qm)

Hi,

deine Eltern überweisen dir genug Geld, dass du die Miete bezahlen kannst? Dann sollte es auch ausreichen, dass deine Eltern gegenüber dem Vermieter für die Miete bürgen. Sie brauchen nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Viel Erfolg
Karin

Danke für die schnelle Antwort!
Das Geld soll vom Konto meiner Eltern abgebucht werden, folglich sollte also ein Elternteil als Erstmieter und ich als Zweitmieterin auftreten? Bei mir ist es so, dass sich die Jobsituation und Gehalt ab September ändern wird, der Mietvertrag wäre aber ab August. Ich trage trotzdem die Daten der aktuellen Situation ein, richtig? Entschuldigung, aber es ist meine erste Wohnung und ich bin diesbezüglich noch etwas unerfahren :smile:.

Danke für die schnelle Antwort! Es ist eher so, dass meine Eltern zunächst die Miete bezahlen würde und ich ihnen später etwas dafür zurückzahle. Ich denke, dass es dem Vermieter auch lieber ist, wenn sie als Mieter angegeben sind und nicht ich, oder?

Hallo,

was sagt denn der Vermieter? Wenn Deine Eltern für Dich bürgen und bezahlen, warum sollte er sie als Mieter eintragen wollen? Soll er sich wegen Fegen und Flurwoche auch an sie wenden? Ob, wann, wie und warum Du Deinen Eltern was zurückbezahlst, dürfte ihm auch völlig egal sein.

Gruß
achim

Hallo,

eine Mietbürgschaft der Eltern - sofern vom Vermieter verlangt - ist vollkommen ausreichend und die Standardlösung in solchen Fällen. Mieter ist immer und ausschließlich der tatsächliche Nutzer. Wenn die Mietzahlung direkt durch die Eltern erfolgt, spricht da nichts gegen, erfordert aber auch keine Änderungen an diesem Modell.

Gruß vom Wiz