Ensteht ein Erbanspruch durch Nießbrauch?

Folgende Situation:
Meine Frau will sich eine Wohnung kaufen und mir einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen. Zur Finanzierung der Wohnung trage ich keinerlei Kapital bei.
Da ich aus erster Ehe zwei Kinder habe, stellt sich nun die Frage ob aus meinem Nießbrauch ein Erbanspruch meiner Kinder entsteht.

Da ich aus erster Ehe zwei Kinder habe, stellt sich nun die
Frage ob aus meinem Nießbrauch ein Erbanspruch meiner Kinder entsteht.

Durch den Nießbrauch nicht, aber durch die Tatsache, das Ihr verheiratet seid.

Na jetzt mal halblang, bei einer Ehe mit Gütertrennung entsteht gar kein Anspruch.

Na jetzt mal halblang, bei einer Ehe mit Gütertrennung entsteht gar kein Anspruch.

Stimmt, wenn das gegenseitige Erben vertraglich ausgeschlossen wurde.