Erbe

Guten Tag,
ich habe ein problem und hoffe, mir kann jemand helfen. meine großmutter hat ihr haus zu gleichen teilen ihren beiden töchtern (meiner mutter und deren schwester)geschenkt. nun ist eine tochter gestorben(meine großmutter lebt noch). deren kinder haben sich nun im grundbuch eintragen lassen und wollen ihren anteil. sie haben sich nie um das haus bzw. um die großmutter gekümmert. meine mutter hat seit 30 jahren alles bezahlt(Ausbau usw). haben sie anspruch auf die hälfte des verkehrswertes oder erhalten sie nur den einheitswert zur zeit der schenkung? danke

Hallo und guten Tag,
die beiden Kinder der Verstorbenen erben nach Ihrem Sachverhalt das Vermögen der Schwester Ihrer Mutter. Damit haben die beiden Kinder der Verstorben einen gemeinsamen Anspruch auf die Hälfte des Hauses, so wie es im Grundbuch eingetragen sind. Das bedeutet, dass es hierbei nicht um die Auszahlung dieser beiden Kinder der Verstorbenen geht, sondern darum, dass den beiden Kindern der Verstorbenen das Haus zu dem Anteil, wie es im Grundbuch eingetragen ist, gehört. Dabei ist es egal, wer sich um die Großmutter oder das Haus gekümmert hat.
Ihre Mutter könnte den beiden Kindern der Verstorbenen deren Eigentumsanteil an dem Grundstück abkaufen. Dabei wäre der Kaufpreis auszuhandeln und würde sich voraussichtlich am Verkehrswert des Anteils orientieren. Wenn die Kinder der Verstorbenen aber nicht oder nicht an Ihre Mutter verkaufen wollen, können Sie leider gar nichts machen.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Pfeiffer
Assessor jur.
www.kostenloser-rechtsrat.de

guten abend, vielen, vielen dank. sie haben mir sehr geholfen. lieben gruß andrea lauer

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