Erbe/Hausverkauf steuerpflichtig?

Hallo Experten!
Folgende Frage hätte ich: Es wurde geerbt 2006 folgende Anteile durch Todesfall Vater. 1/2 die Ehefrau und zu jeweils 1/4 die Brüder. Objekt ETH. Ehefrau wohnt seit dem immer noch in diesem Haus welches nur eigengenutzt wird von Ihr. Wert damals und auch heute rd. 250.000€

Das Haus soll verkauft werden zum Preis von 250.000€.
Würden da Steuern anfallen? Wenn ja für wen? Wenn ja gibt es eine Gestalltungsmöglichkeit diese zu verhindern?
Gruss an alle Udo

Bin kein Steuerrechtler, aber wenn sonst nichts vererbt wurde sind doch die Freigrenzen recht hoch, oder?

Hallo,
nachdem ich Experte für österr. Steuerrecht bin zuerst die Gegenfrage: steht das betr. Haus in Österreich? Wenn nein, ersuche ich Sie bei einem anderen Experten anzufragen.
Wenn ja, sollte dies mE im Erstgespräch mit dem vertragserrichtenden Anwalt/Notar besprochen werden (liegen alle Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung vor?)
freundliche Grüße
G.Huber

antwort derzeit nicht möglich

Hallo Udo,

die Freibeträge für Ehefrau und Kindfer sind so hoch, dass bei dem genannten VK-Preis keine Steuer für Euch anfällt.
Der Erlös wird durch drei geteilt und jeder von Euch erhält den vollen ihn zustehenden Freibetrag.

Hallo,
also Sie hätten schon beim Erbe in 2006 Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn etwas angefallen wäre.
Heute, also jetzt in 2012, sind die Freibeträge für die Ehefrau 500000 und für die Kinder jeweils 400000. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erbstg… --> dort unter Paragraph 16.
Bitte prüfen Sie, ob Sie für den Erbvorgang in 2006 eine Erbschaftsteuererklärung (Ehefrau und die jeweiligen Kinder) gemacht haben. Damit ist dann der Erbfall erledigt.
MfG
Sven Duwe

Hallo !

Die Angaben reichen leider nicht aus, dafür werden weitere Angaben wie u.a. Anschaffungsdatum Haus Vater.
Lieben Gruss
Zingelmann

Nun dass Haus wurde 1975 selber gebaut! Damalige Kosten ca. 200.000 DM.

Der Verkauf wäre von den Eigentümern nicht zu versteuern

Hallo und guten Tag,
wenn das Haus in den letzten 10 Jahren nur selbst genugtzt wurden fallen keine Steuern an, wenn der vater das haus länger als 10 Jahre im Besitz hatte auch nicht.