Erheblicher Mangel bei Wohnungsübergabe Kauf?

Hallo zusammen,

ich bin das erste Mal in einem Forum unterwegs und hoffe auf Hilfe.

Man hat eine Eigentumswohnung gekauft (Neubau, Bauträger) und in zwei Wochen Übergabe. Nun wurde leider letzte Woche festgestellt, dass eine komplett andere Garage eingebaut wurde, als die, die gekauft wurde. Es handelt sich um einen Vierfachparker mit Hebebühne. Der gekaufte sollte Fahrzeuge bis 1,80m Höhe, 2m Breite und einem Gewicht bis zu 2,6 Tonnen erlauben. Dies war durchaus kaufentscheidend, da schließlich immer mehr SUV, Vans, usw. auf den Straßen unterwegs sind und somit der Wiederverkaufswert steigen könnte. Nun wurde aber eine wesentlich kleinere Garage eingebaut, Höhe 1,65m, Breite 1,9m und Gewicht nur bis 2 Tonnen! Angeblich wurde dem Bauträger baurechtlich keine größere Garage erlaubt. Der Käufer wurde aber darüber nicht informiert und hat die Änderung eigentlich nur durch Zufall entdeckt.

Nun fragt er sich, was er tun und verlangen kann. Natürlich möchte er unbedingt in die Wohnung einziehen, die Mietwohnung ist bereist gekündigt und das alles jetzt vor Weihnachten auch schon recht knapp mit Umzug.

Einen Sachverständigen wollte er auch auf jeden Fall bei der Übergabe dabei haben.

Aber was gibt es noch was er beachten muss? Der Käufer ist mit diesem Fehler und vor allem noch dem Verschweigen dessen überhaupt nicht einverstanden!

Vielen, vielen Dank für viele hilfreiche Tipps!

1,9m und Gewicht nur bis 2 Tonnen! Angeblich wurde dem Bauträger baurechtlich keine größere Garage erlaubt.

Wenn das stimmt, kann der Käufer höchstens einen Preisnachlaß erreichen, wenn das nicht stimmt, eine Nachbesserung.

Aber was gibt es noch was er beachten muss?

Bei diser Sachlage, würde ich mich anwaltlich beraten und vertreten lassen.