Existenz gefährdet - Baustelle in Nachbarschaft

HILFE!
Wir haben ein kleines Hotel in Eigenleistung aufgebaut und sind im 5 Jahr und waren sehr bemüht um die langsam aufgebaute Stammkundschaft und zufriedene Gäste.
Jetzt hat gegenüber- 15m - genau zu Saisonbeginn :frowning:((( ein Bauherr eine Baustelle begonnen, die vermutlich den ganzen Sommer unsere Laufkundschaft vergrault und uns alle Gäste verärgert. Angesprochen auf unsere Befürchtungen gab er zur Antwort dass es um seine Investitionen ginge und wenn er später baue könne er die Wohnungen auch erst später verkaufen…
Was können wir tun- weil wir mit Riesenärger/Abreisen Mietminderungen der Gäste und erheblichen Umsatzeinbußen rechnen und unsere Existenz und Ansehen gefährdet sehen.
Frage 2: Müssen wir die Gäste auf die Baustelle in der Nachbarschaft hinweisen? Dann können wir gleich zu machen!
Wäre dankbar um rechtlich fundierten Ratschlag.
Danke xyundz

für ehrlichkeint sind die gäste immer dankbar, sollte es auf jedenfall andeuten, denn wenn sie garnichts sagen, sien die leute noch aufgebrachter.
aber ich verstehen sie, ist eine blöde sache. vielleicht können sie die gäste mit irgenwelche annähmlichkeiten verwöhnen.

viele grüße
gerrit curcio

Hallo xyundz,

denke 5 Jahre zurück, hat dich da die Beeinträchtigung deiner Nachbarn gestört oder wolltest du schnellst möglich fertig werden. Ich verstehe Euch beide. Baustelle ist immer negativ.

Stammkundschaft und zufriedene Gäste.

Übernachtungsgäste oder Speisegäste? Nachts hast Du ja hoffentlich keinen Lärm.

Was können wir tun- weil wir mit Riesenärger/Abreisen
Mietminderungen der Gäste und erheblichen Umsatzeinbußen
rechnen und unsere Existenz und Ansehen gefährdet sehen.

Frage 2: Müssen wir die Gäste auf die Baustelle in der
Nachbarschaft hinweisen? Dann können wir gleich zu machen!

Du musst Die Gäste darauf hinweisen sonst hast Du den Ärger mit Mietminderungen, natürlich werden dir auch einige Abspringen.

Wäre dankbar um rechtlich fundierten Ratschlag.

Natürlich kann ich Dir nur meine Persönliche Meinung mitteilen, Rechtliche Beratung darf dir nur ein Rechtsanwalt geben. Auch sollte man den genauen Sachverhalt besser kennen. z.B. du musstest doch auf dem Bauantrag unterschreiben???

Beste Grüße

Jakob Waldinsperger

Hallo,

tut mir leid für Eure Situation.
Ich sehe das so: Wenn ein Mitglied unserer Gesellschaft
ein oder mehrere andere Mitgl. durch sein Tun oder Unterlassen benachteiligt, greift der Staat mittels Sanktionen ein. Diese sind in über 4000 Gesetzen und Regelungen festgehalten. Angesichts dieser Komplexität empfielt es sich, einen Anwalt zu engagieren, der da mehr Übersicht hat. Mein erster Anlaufpunkt ist bei Rechtsstreitigkeiten der Anwalt von meinem DEHOGA-Landesverband. Der sagt Ihnen dann, ob für Sie in der Sache was zu holen ist.
Bei uns gibt es ähnliche Probleme - jedoch ist der Urheber die Kommune, die wiederholt monatelang unsere Durchfahrtsstraße wg. Bauarbeiten sperrt. Da kann man allerdings - meiner Ansicht nach - nicht viel machen.
Ihr Problem ist ein privater Bauherr, der Sie behindert. Wenn diese Behinderung über das „Normale“ hinaus geht, können Sie anwaltlich und gerichtlich etwas unternehmen.
Viel Erfolg.
Gastfreundliche Grüße aus Thüringen Jens Hauptmann

Hi,

bei der ersten Frage kann ich leider nicht helfen aber ich weiß, auch wenn es mies ist, dass ihr eure Gäste auf jeden Fall auf die Baustelle hinweisen müsst.
Macht ihr das nicht, dann kann der Hotelgast eine Mietminderung verlangen.

Lg

Auf jeden Fall die Gäste informieren und evtl. Sonderangebote oder Preisnachlässe geben. Den Stamm gästen vermitteln, das man sich kümmert