Festgeschriebener qm Preis bei Mietwohnung

Guten Tag,

wir sind auf der Suche nach einer passenden Mietwohnung. Traumobjekt ist zwar gefunden, aber Mietpreis definitiv zu hoch!

Auf meine Frage, ob der Kaltmietpreis verhandelbar sei, kam die Antwort: Der Mietpreis pro qm sei wohl von irgendeinem Amt festgelegt worden und dürfte nicht unterschritten werden.

Es handelt sich hierbei um eine Wohnung, die von einer privat Person vermietet wird und es ist KEINE Sozialwohnung.

Uns kam dann der Gedanke, dass die Wohnung evtl. beim Bau speziell gefördert wurde und daher dieser festgeschrieben Mietpreis!?

Nun aber meine Frage: Weiß jemand etwas dazu? Ich kenne es nur so, dass dieser festgelegte Mietpreis nur nach oben hin festgesetzt wird, nicht mehr als x und das ist auch nur in den ersten zehn Jahren nach Bau. Danach darf man verlangen was man will!

Kann gar nicht glauben, dass der Vermieter nicht weniger verlangen darf, da der qm Preis für unsere Region sehr hoch angesetzt ist.

Wer weiss was?

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!

LG
Julia

Hallo Julia,

zu diesem Thema habe ich in Erfahrung bringen können,dass (in meinem Fall) in Wermelskirchen die Stadt (das Bürgerbüro) für solche Auskünfte zuständig ist.Alles weitere steht unterhalb dieses Textes und ist der Stadt Wermelskirchen entnommen.Vielleicht siehst du einfach mal bei deiner Stadt nach unter dem Stichwort:Mietspiegel.Ansonsten können diese Damen und Herren mit Sicherheit genauere Auskünfte geben.Ich hoffe,es hat etwas geholfen.

LG Stefanie

Mietspiegel kann im Bürgerbüro erworben werden. Der derzeitige Mietspiegel ist gültig ab 01.01.2008.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Gemeinde üblichen Entgelte für nicht preisgebundene Wohnungen.

Nach § 558 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann sich der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Gemeinde beziehen. Diese Bezugnahme stellt für den Vermieter in der Regel den einfachsten und billigsten Weg dar, sein Erhöhungsverlangen der Mieterseite zu verdeutlichen.

Die Vertragsparteien erhalten dadurch ausreichende Informationen, um eine Einigung über die Miete zu erzielen.

Der Mietspiegel ist daher geeignet, Streitigkeiten zu vermeiden, da das Mietgefüge auch für diesen Rechtsbereich unerfahrenen Personen transparent dargestellt wird und die Kosten der Beschaffung von Informationen gering sind.

Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner für den Kauf des Mietspiegels ist das Team des Bürgerbüros.
Kosten: 5 €

Danke für deine Antwort. Leider hat meine Stadt keinen Mietpreisspiegel. Es gab ihn zwar mal, aber jetzt nicht mehr. Habe ich schon auf dem Landratsamt angerufen.
Aber trotzdem Danke!