Finanzierungsende

ich sehe vor mir, dass meine Frage schon einmal hervorragend beantwortet wurde, aber ich kann leider hier mit der Archivsuche nicht umgehen, fallls sie existiert, daher nochmal:

Wenn eine Immobile bei der Bank abbezahlt ist, was passiert   dann am Besten/SInnvollsten?
Grundbuchänderung?

Oder:
Reicht die Bescheinigung der Bank dann aus, die Immobilie problemlos weiter verkaufen zu können?

Danke für kompetente Antworten
D.

Hallo,

Bescheinigung reicht aus.

Grundbuchänderung verursacht nur Kosten.

Sollte man später vielleicht noch einmal Geld aufnehmen müssen z. B. für Renovierung oder Umbau kann man den Eintrag dann billig und schnell umschreiben lassen und nicht wieder dreimal so teuer neu eintragen lassen.

Grüße
miamei

Hallo,

Oder:
Reicht die Bescheinigung der Bank dann aus, die Immobilie
problemlos weiter verkaufen zu können?

Danke für kompetente Antworten
D.

Eine Bestätigung der Bank über die vollständige Tilgung und eine Löschungsbewilligung von Seiten der Bank, damit die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Wobei die Bestätigung der Tilgung bereits von der Löschungsbewilligung erklärt wird.

Ob die Löschungsbewilligung benutzt wird oder nicht ist nach Tilgung des Darlehens dem Umständen entsprechend zu entscheiden vom jeweiligen Eigentümer.

Gruß

BHShuber

ich sehe vor mir, dass meine Frage schon einmal hervorragend beantwortet wurde

Richtig. Und zwar zuletzt hier.

Von besonderem Interesse sollte der dort beschriebene Unterschied von löschungsfähiger Quittung gegenüber der Löschungsbewilligung sein.

Reicht die Bescheinigung der Bank dann aus, die Immobilie
problemlos weiter verkaufen zu können?

Käufer verlangen in der Regel eine lastenfreie Übergabe. Allein das sollte die Frage beantworten. Und wer etwas weiter denkt als nur bis zur nächsten Kreditaufnahme, wird die Vorteile einer Grundschuldlöschung bzw. -umschreibung schnell erkennen. Ich staune immer wieder, wie man die Kosten von ein paar hundert Euro als Argument dagegen anführen kann.

Hallo,

Bescheinigung reicht aus.

Kommt darauf an, was der potentielle Käufer möchte. Spätestens dann sollte/müsste
gelöscht werden.

Grundbuchänderung verursacht nur Kosten.

Klar. Sonst nix - oder doch?

Sollte man später vielleicht noch einmal Geld aufnehmen müssen
z. B. für Renovierung oder Umbau kann man den Eintrag dann
billig und schnell umschreiben lassen und nicht wieder dreimal
so teuer neu eintragen lassen.

Richtig.
Im Zweifelsfall sieht das Grundbuch dann so aus, dass in regelmässigen Abständen alle paar Jahre (immer wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wurde) eine neue Grundschuld eingetragen wurde. Das beginnt irgendwann vor Jahrzehnten mit Grundschulden in Höhe von 3000 Mark, geht so über die 20.000er-Dimension und endet dann bei 50.000 Mark - jetzt umgeschrieben auf (unrund) 25000 Euro. Hoffentlich sind dann noch alle Bescheinigungen greifbar.

Ich empfehle in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es sinnvoll ist nicht zu löschen. (Mit der 3000 Mark-Grundschuld ist heute kein Staat mehr zu machen…)

Gruß
Jörg Zabel.