Hallo,
Bescheinigung reicht aus.
Kommt darauf an, was der potentielle Käufer möchte. Spätestens dann sollte/müsste
gelöscht werden.
Grundbuchänderung verursacht nur Kosten.
Klar. Sonst nix - oder doch?
Sollte man später vielleicht noch einmal Geld aufnehmen müssen
z. B. für Renovierung oder Umbau kann man den Eintrag dann
billig und schnell umschreiben lassen und nicht wieder dreimal
so teuer neu eintragen lassen.
Richtig.
Im Zweifelsfall sieht das Grundbuch dann so aus, dass in regelmässigen Abständen alle paar Jahre (immer wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wurde) eine neue Grundschuld eingetragen wurde. Das beginnt irgendwann vor Jahrzehnten mit Grundschulden in Höhe von 3000 Mark, geht so über die 20.000er-Dimension und endet dann bei 50.000 Mark - jetzt umgeschrieben auf (unrund) 25000 Euro. Hoffentlich sind dann noch alle Bescheinigungen greifbar.
Ich empfehle in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es sinnvoll ist nicht zu löschen. (Mit der 3000 Mark-Grundschuld ist heute kein Staat mehr zu machen…)
Gruß
Jörg Zabel.