Firsthöhe eines 1,5-geschossiges Haus

Hallo,

wir wollen in einem 34er Gebiet bauen. Uns wurde gesagt, daß wir nur 1,5-geschossig entsprechend der Umgebungsbebauung bauen dürfen (auch wenn diese eigentlich sehr unterschiedlich ist). Wir dürfen den Kniestock auch höher ziehen, das Dach (Satteldach oder versetztes Pultdach sind möglich) muß aber noch als solches erkennbar sein, was auch immer das heißen mag. Leider hat die Dame vom Stadtplanungsamt nicht gesagt, wie hoch die Firsthöhe genau ist. Gibt es hierzu Richtlinien oder Vorgaben oder woran wird das festgemacht, daß es sich um ein 1,5-gschossiges Haus handelt? Also mir ist bekannt, wie sich das im Dachgeschoß berechnet, aber gibt es in der Gesamthöhe eine „rechtliche“ Grenze? Ich würde das Erdgeschoß gerne recht hoch haben wollen, so um die 3m. Ich weiß nicht, ob das mit der erlaubten Bauweise überhaupt realisierbar ist. Ansonsten noch zur Info: kein Keller, da der Grundwasserstand dort sehr hoch ist, daher nur Bodenplatte.
Wie starr sind Vorgaben des Stadtplanungsamtes, wenn man nachweisen kann, daß es in der Umgebung auch 2-geschossige Bauten gibt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo Nine,

in der Bauordnung der Stadt ist das normal geregelt. Lassen Sie sich diese Bauordnung für Ihr Baugebiet geben.
Oft ist auch die Traufhöhe festgelegt.

Wenn andere die Bauordnung schon missachtet haben, haben Sie gute Möglichkeiten mit einem Antrag bei der Stadt /Bauausschuss Ihr ähnliches Anliegen durchzudrücken.
Es kann lohnend sein beim Stadtbaumeister udn auch Bürgermeister wenn nötig Druck zu machen und unnachgiebig zu sein.
Aber Achtung: Baubeginn erst wenn Sie die Genehmigung schriftlich haben!

man kann nicht genau sagen was das Bauamt unter anderthalb-Geschoßhöhe versteht. Norman ist davon auszugehen, dass wie hoch der Drempel sein muss und die Dachneigung (Üblich 27 bis 34 Grad). daraus gergibt sich bei einer Breite in der die Stehhöhe von 2,20m eingehalten werden muss. Das Bauamt ist verpflichtet diese Auskünfte dem Bauherren zu geben.
Um das von hieraus bestimmen zu können, müsste ich die Bauzeichnung einsehen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Bauordnung (Berlin) habe ich schon gesucht, aber nichts dazu gefunden. Haben Sie noch eine andere Idee, wo das stehen könnte?

Ich bin nicht sicher, ob andere Häuslebauer die Bauordnung mißachtet haben, oder ob es sich nicht eher um „Altbestände“ aus DDR-Zeiten handelt. Ich weiß nicht, ob ich die dann ranziehen könnte.
Momentan kann ich auch noch keinen Druck machen, da es bei uns noch darum geht, ob wir das Grundstück kaufen oder nicht. Wir hatten telefonisch beim Stadtplanungsamt nach der Bebaubarkeit gefragt und da wurde uns die oben beschriebene Antwort gegeben. Ich möchte halt ungerne ein Grundstück kaufen, von dem ich nicht sicher weiß, ob ich so bauen dürfte wie ich gerne möchte. Andererseits ist es recht schwer, was schönes zu finden. :frowning:

Hallo!
Bin aus Österreich und kenne daher nur die Bauvorschriften dieses Landes, sorry
Walter

Danke für die Info. Habe jetzt beim Stadtplanungsamt darauf bestanden, eine Zahl genannt zu bekommen, und dann war es plötzlich möglich, in den Akten nachzusehen, wie hoch denn die nebenstehenden Häuser sind. Und jetzt habe ich die Auskunft bekommen, daß ich ca. 8,50 m hoch bauen darf. Danke für die Hilfe.