Frage: Makler-Courtage bei Wohnungsverkauf

darf der Makler (Bausparkasse) beim Verkauf einer Eigentums-Wohnung die Courtage vom Käufer und vom Verkäufer verlangen, also „doppelt kassieren“?

JA! (O.T.)

darf der Makler (Bausparkasse) beim Verkauf einer
Eigentums-Wohnung die Courtage vom Käufer und vom Verkäufer
verlangen, also „doppelt kassieren“?

Natürlich darf jeder, der ein Geschäft zustande bringt, eine Bezahlung dafür verlangen. Ob dies in dem geschilderten Fall üblich ist, ist eine andere Sache.
Verlangen kann jeder, was er will! Aber, ob er dann damit zum Geschäft kommt, ist wieder eine andere Sache.
Normal ist, daß der Käufer zahlt. Kommt aber ganz darauf an, was vorher vereinbart wurde.

darf der Makler (Bausparkasse) beim Verkauf einer
Eigentums-Wohnung die Courtage vom Käufer und vom Verkäufer
verlangen, also „doppelt kassieren“?

Es kommt auf Deine Verhandlungsposition an. Je schlechter die ist, desto eher kann man eine Innenprov. durchsetzen. In diesem Fall ist aber auch ein Alleinauftrag notwendig! Ansonsten, wenn die Dir zu geldgierig sind, suche einen anderen Makler. RDM oder VDM-Leute sind meist am Ehesten geeignet.

Hi,
das ist so nicht ganz richtig. Die Maklercourtage ist gesetzlich geregelt und beträgt 3% zuzgl. MWSt vom Verkaufserlös. Der Makler darf keine höhere Provision verlangen.
Er kann die Provision aber vom Käufer wie auch vom Verkäufer verlangen, wenn dies im Maklervertrag vereinbart wird.
Gruß,
Francesco

Ja, Hab ich denn etwas anderes behauptet??

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Es ist mir nicht bekannt, daß die Maklercourtage gesetzlich bei Verkauf einer Immobilie festgelegt ist! Den §§ mußt schon benennen, damit ich was dazu lerne. Das müßte ich eigentlich wissen, denn ich gehöre zumindestens formell zu dieser Gruppe (ich habe den „34c GewO“). Wieso verlangen dann die Berliner 6% während der Rest der Welt nur 3 % bekommen (soll und oft nicht bekommt?). Maklercourtagen sind „üblich“. Wer wissen will, kann sich eine offizielle Auskunft von der IHK geben lassen, denn die beurteilen im Zweifel die Angemessenheit einer Courtageforderung.

Es gibt sogar andere Varianten: Beispiel 3 % aus der 10-Jahresmiete zzgl. MwSt…

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das ja des Kollegen will ich kurz ergänzen. Es gibt KEINE gesetzliche Vorschrift, die die Höhe der Provision bei normalen Immobilien regelt! Bei Mietwohnungen ist es anders!

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Der Makler darf jeweils 3,14 % (Brutto) von Käufer und Verkäufer verlangen, mehr nicht, aber weniger. Näheres steht in der Makler und Bauträgerverordnung.