Frage zur Grundstückserschließung

Bei uns wird gerade ein ‚altes‘ Grundstück erschlossen.
Gestern haben wir einen Hydranten für Wasser vor dem Grundstück installiert bekommen.
Der guckt ca 50-70 cm aus dem Boden raus.
Auf Nachfrage sagte man uns, daß der Hydrant auf Höhe der Straße
enden wird.
Das heißt im Klartext, daß von der Straße zu unserem Grundstück ein Gefälle von 50 bis 100 cm letztendlich entstehen wird.
Ist das normal?
Muß ich das so akzeptieren?
Muß ich das alles aufschütten?
Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank für jeden Rat!!!

Grüße

Caro

Es kommt darauf an, ob die „Erschließung“ auf Deinem oder öffentlichen Grund erfolgt. Auf Deinem Grund brauchst Du normalerweise jeden Eingriff nur dann zu dulden, wenn dies ausdrücklich in einer Gemeindesatzung vorgesehen ist oder die Behörde vorher eine Einwilligung von Dir bekommen hat.

Zudem muß die Behörde das Grundstück so wieder herstellen, wie es vorher war. Dann mußt Du noch aufpassen, ob Du dafür eine Rechnung bekommst. Wenn die Erschließung der Allgemeinheit zu Gute kommt, dann ist jede direkte Berechnung unzulässig! Beachte noch, daß pi mal Auge rund 50% aller Satzungen, die diese Fragen regeln rechtswidrig sind. Es schadet also nicht, im Streitfall einen erfahrenen Anwalt einzuschalten!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]