Fragwürdige Nebenkostenabrechnung

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung bekommen. Ich bin zum 31.08.2013 dort ausgezogen. Nun habe ich einige Fragen:

  1. Darf der Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) über 14 Monate nach Auszug überhaupt noch Ansprüche geltend machen?

  2. Auf der Nebenkostenabrechnung sind 130 EUR Rauchmeldermiete und 75 EUR Rauchmelderservice für die 240 Tage von 01.01. - 31.08.2013 aufgeführt. Ein guter Rauchmelder kostet 10-15 EUR. Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Ist das Wucher?

  3. Wie muss ich jetzt vorgehen? Wiederspruch, etc…

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für meine alte
Wohnung bekommen. Ich bin zum 31.08.2013 dort ausgezogen. Nun
habe ich einige Fragen:

  1. Darf der Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) über 14 Monate
    nach Auszug überhaupt noch Ansprüche geltend machen?

Ja,
denn die Nebenkostenabrechnung für das Objekt erfolgt i.d.R. zum Jahresende und nicht mit Auszug eines einzelnen Mieters.

  1. Auf der Nebenkostenabrechnung sind 130 EUR Rauchmeldermiete
    und 75 EUR Rauchmelderservice für die 240 Tage von 01.01. -
    31.08.2013 aufgeführt. Ein guter Rauchmelder kostet 10-15 EUR.
    Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Ist das Wucher?

Da muß man nachfragen, vermutlich ist da in der Abrechnung ein (bewusster) Fehler unterlaufen, auf alle Fälle diese Position widersprechen und Belege einsehen.

  1. Wie muss ich jetzt vorgehen? Wiederspruch, etc…

Die Nebenkostenabrechnung prüfen, ggf. Belege in der Wohnungsbaugesellschaft einsehen, denn der Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft ist nicht verpflichtet, Kopien zu übermitteln, muß aber die Unterlagen einsehen lassen und dann gegen die Positionen schriftlich widersprechen, welche man glaubt, dass diese ungerechtfertigt berechnet wurden.
Gleichwohl aber die anerkannten Nebenkosten dann auch zügig überweisen.

JA, wenn er die Vrzögerung (gesetzl. 12 Monate), nicht zu vertreten hat. Rauchmeldermiete ist auf den Mieter umlegbar! Rechnung einsehen. Gegen Gebühr bekommt Mieter meist Rechnungskopien. Bei fehlerhafter Abrechnung schriftlich widersprechen und Widerspruch bestätigen (Einschreiben Rückschein), lassen. Ist einzelne Position fehlerhaft, ist lt. BGB es die gesamte Abrechnung! Es muss eine neue erstellt werden und nur ab dem Zeitpnkt der fehlerfreien Rechnung hat Vermieter (wie auch Verkäufer) Rechtsanspruch auf Bezahlung.
Der letzte Satz vom NICHTTECHNIKER Antwort ist unsinnig, weil dadurch Vermieter ermuntert werden fehlerhafte Rechnungen ihren Mietern auszustellen und auf deren Unwissenheit zu hoffen. Nebenkostenabrechnungen sind seit Jahren schwer zu kontrollieren und viele akzeptieren falsche Abrechnungen.

Servus,

  1. Auf der Nebenkostenabrechnung sind 130 EUR Rauchmeldermiete und 75 EUR Rauchmelderservice für die 240 Tage von 01.01. - 31.08.2013 aufgeführt.

Für das Objekt, das Teilobjekt oder die Wohnung?

Rauchmelder oder Brandmeldeanlage?

Mit oder ohne Sprinkler oder anderes Löschsystem?

Was steht denn auf den Rechnungen zu diesen Positionen?

Schöne Grüße

MM

  1. Der Vermieter hat in Ihrem Fall Zeit bis Ende 2014 für die BK-Abrechnung.

2.Lassen Sie sich die Rechnungen , auf der die Kosten für die Rauchmelder verzeichnet sind
zeigen /zusenden.
Dann können sie die Rechtmäßigkeit und die Höhe prüfen .Habe leider keine Vergleiche
aber auch Heizkostenabrechnungen von externen Dienstleistern sind häufig sehr teuer…

Hallo,

Zu 1:

generell können Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr immer bis zum 31.12. des Folgejahres erstellt werden. Damit hat der Vermieter 1 Jahr Zeit seine Ansprüche geltend zu machen. Erst wenn er z. B. für 2013 im März 2015 abrechnet braucht man das nicht mehr bezahlen. Solange die Abrechnung für 2013 in 2014 zugeht ist alles ok.

Zu 2:
Da würde ich mir die abgerechneten Belege, worauf ja die Zahlen berugen einsehen. Wenn man in einer Mietrechtschutzversicherung ist, übernimmt das auch der beauftragte Anwalt.

Zu 3:
Wenn man Widerspruch einlegt, MUSS dieser begründet sein. Hier rate ich auf jeden Fall zu professioneller Hilfe, in Form von Anwälten bzw. Mietervereinen. Widersprechen würde ich aber auf jeden Fall.

Gruß

Hai!

Das mit den Rauchmeldern ist leider normal und genau so von Vater Staat gewollt!

Kauft der Vermieter selber Rauchmelder beibt er auf den Kosten sitzen und im Falle eines Brandes geht die Diskussion der Wartung los. Mietet der Vermiter nur die Dinger mit Wartungsvertrag ist er aus allem raus und kann die Kosten als Nebenkosten umlegen.

Ja, ja unserer Politiker schaffen nicht nur so einen öffentlichkeits wirksamen Schmarn wie Mietpreisbremse die können noch besser.

Der Plem

Hallo,
zu 1.: eine abrechnung muss/kann  bis zum 31.12.2014 an den Mieter erfolgen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein anderer als das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
zu 2.: Was steht im Mietvertrag zu Rauchmeldern? Wurden sie nachträglich eingebaut und gleichzeitig eine Erweiterung der „sonstigen Betriebskosten“ als umlagefähige Betriebskosten schriftlich erklärt und kein Widerspruch eingelegt, werden diese im Rechtsstreit ggf. anerkannt.
Wurden sie nur einfach abgrechnet, weil „man“ dachte, das soll der Mieter mal bezahlen, dann unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen und sich den Nachweis erbringen lassen, dass es rechtmäßig ist. Eine rechtliche Vorschrift einer zwingenden Ausstattung von Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen kenne ich nicht. Eigentlich ist es eine Modernisierung mit allen Konsequenzen, aber hier offensichtlich nicht.
Also diese Kosten herausrechnen und den anerkannten Teil bezahlen.
Gruß suver

Servus,

und wie genau lassen sich jetzt mit diesen markigen Worten die gemachten Angaben zur Nebenkostenabrechnung prüfen?

Schöne Grüße

MM

Eine rechtliche Vorschrift einer
zwingenden Ausstattung von Wohnungen in laufenden
Mietverhältnissen kenne ich nicht.

Hallo,
es gibt eine Rauchmelder-Pflicht in einigen Bundeslaendern.
Gruss Helmut

und wie genau lassen sich jetzt mit diesen markigen Worten die
gemachten Angaben zur Nebenkostenabrechnung prüfen?

Es war mir einfach ein inneres Bedürfniss die Thematik ein wenig klarer zu erläutern.

Der Plem