Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für meine alte
Wohnung bekommen. Ich bin zum 31.08.2013 dort ausgezogen. Nun
habe ich einige Fragen:
- Darf der Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) über 14 Monate
nach Auszug überhaupt noch Ansprüche geltend machen?
Ja,
denn die Nebenkostenabrechnung für das Objekt erfolgt i.d.R. zum Jahresende und nicht mit Auszug eines einzelnen Mieters.
- Auf der Nebenkostenabrechnung sind 130 EUR Rauchmeldermiete
und 75 EUR Rauchmelderservice für die 240 Tage von 01.01. -
31.08.2013 aufgeführt. Ein guter Rauchmelder kostet 10-15 EUR.
Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Ist das Wucher?
Da muß man nachfragen, vermutlich ist da in der Abrechnung ein (bewusster) Fehler unterlaufen, auf alle Fälle diese Position widersprechen und Belege einsehen.
- Wie muss ich jetzt vorgehen? Wiederspruch, etc…
Die Nebenkostenabrechnung prüfen, ggf. Belege in der Wohnungsbaugesellschaft einsehen, denn der Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft ist nicht verpflichtet, Kopien zu übermitteln, muß aber die Unterlagen einsehen lassen und dann gegen die Positionen schriftlich widersprechen, welche man glaubt, dass diese ungerechtfertigt berechnet wurden.
Gleichwohl aber die anerkannten Nebenkosten dann auch zügig überweisen.