Garagenhof anmelden? als Gewerbe oder?

Hallo
planen einen Garagenhof!
Möchte gerne wissen ob wir diesen als Gewerbe anmelden sollten oder nicht?
Was sind die vor und Nachteile für ein Gewerbe???
Vielen Dank
an die Antwortenten

Gruß

Servus,

anders als bei ebay gibt es da keine freie Wahl.

Wenn die Vermietung als Gewerbe betrieben wird, muss dieses Gewerbe angemeldet werden. Wenn nicht, dann nicht.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und nicht gewerblicher Vermietung macht die Dauer der Vermietung aus; wenn die Garagen jeweils kurzfristig vermietet werden (Tage, Wochen - z.B. Flugplatzparker), handelt es sich um ein Gewerbe.

Die Aufnahme nicht gewerblicher Vermietung von Garagen muss weder bei der Gemeinde noch beim Finanzamt angezeigt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo
danke für die Anwort.
Aber wenn ich ein Gewerbe anmelde, bekomme ich doch die Mwst. am Anfang gleich zurück!!!
Als Privatperson nicht, wo liegt den da der Vorteil als Privat???

Danke

Aber wenn ich ein Gewerbe anmelde, bekomme ich doch die Mwst.
am Anfang gleich zurück!!!

  1. Erst einmal prüfen ob man überhaupt MWSt zahlen muss.
  2. Der Sinn der MWStrückzahlung am Anfang ist, dass man die Einkäufe wo man MWSt zahlt quasi Steuerfrei erhält. Aber die Verkäufe müssen die MWStt wieder enthalten. Am Ende zahlt man die geliehene MWSt also zurück zzgl MWSt auf den erzielten Mehrwert.
    Wenn man allerdings gar keine Einkäufe hat ist das ganze recht sinnfrei.
    3.Mit einem Steuerprofi reden der den ganzen Businessplan aufdröselt und einem dann sagt was sinnvoll und vor allem was legal ist.

Als Privatperson nicht, wo liegt den da der Vorteil als
Privat???

Privat muss man gar keine MWSt zahlen.

Servus,

Aber wenn ich ein Gewerbe anmelde, bekomme ich doch die Mwst. abziehbare Vorsteuer am Anfang gleich zurück!

Das stimmt überhaupt nicht.

Ob ein Unternehmen im Sinn des UStG besteht oder nicht, hat überhaupt nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun. Unternehmer ist jeder, der Umsätze ausführt.

Und nochmal: Es gibt im Gewerberecht und im Steuerrecht überhaupt keine freie Auswahl, ob man etwas „als Gewerbe“ oder „privat“ macht. Sowas gibts bloß bei ebay, und zum Glück werden die Gesetze nicht von ebay gemacht.

Es gibt jetzt bei Umsätzen bis 17.500 € im Jahr die Möglichkeit, die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch zu nehmen. Dann muss man keine USt bezahlen und kann auch keine Vorsteuer abziehen. Man kann aber auch die normale Umsatzbesteuerung vornehmen - dann darf man die Umsatzsteuer aus der Anschaffung abziehen (falls da welche fällig ist - wenn man ein Grundstück mit Garagen drauf kauft, gibt es eh keinen Vorsteuerabzug) und muss dann jeden Monat Umsatzsteuer auf die Einnahmen zahlen.

Im Einzelnen wäre das jetzt ein bissle zu kompliziert zu erklären - grundsätzlich kann man sagen, dass es unterm Strich besser ist, die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch zu nehmen, wenn die Kunden keine Unternehmer sind.

Schöne Grüße

MM

Servus,

  1. Erst einmal prüfen ob man überhaupt MWSt zahlen muss.

wie das in der Schweiz genau ist, wo MWSt erhoben wird, hab ich nicht geprüft. Sicher ist aber, dass man bei der Vermietung von Garagen USt zahlen muss, sobald man die Kleinunternehmergrenzen gem. § 19 Abs 1 UStG überschreitet.

  1. Der Sinn der MWStrückzahlung am Anfang ist, dass man die
    Einkäufe wo man MWSt zahlt quasi Steuerfrei erhält.

Der Sinn der ganzen Umsatzsteuer ist, dass die „letzten Verbraucher“ sie bezahlen. Alle Unternehmer kalkulieren „netto“, ohne USt.

Im gegebenen Fall wird es wahrscheinlich keinen besonders hohen Vorsteuerabzug bei der Anschaffung der Garagen geben, weil das Geschäft dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegt und damit USt-frei ist.

3.Mit einem Steuerprofi reden der den ganzen Businessplan aufdröselt und einem dann sagt was sinnvoll und vor allem was legal ist.

Eine so banale Situation kann man sehr leicht auch hier klären.

Privat muss man gar keine MWSt zahlen.

Wenn man „privat“ Unternehmer ist, muss man immer USt abführen. Es gibt haufenweise Unternehmer, die kein Gewerbe betreiben.

Schöne Grüße

MM